Rechtlich gesehen fällt die Garten-Außensauna unter den Vorschriften des Gartenhauses. Entscheidend ist die Größe des neuen Saunahauses, gerechnet wird hierbei nach dem Volumen des umbauten Raumes. Die Regelung hierzu ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wenn Du eine ganz kleine und gemütliche Gartensauna kaufen willst, dann entfällt oft sogar die Baugenehmigung. In Bayern wäre das eine Höchstgrenze von 75 m³, in Hessen dagegen nur 30 m³ (Kubikmeter!). Im Zweifelsfalle solle man beim zuständigen Bauamt eine Bauanfrage stellen. Die folgenden Unterlagen sollte man bereit halten. 1. Eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit angrenzender Bebauung. 2. Ein offizielles Antragsformular der jeweiligen Landesbehörde. 3. Eine genaue Baubeschreibung. 4. Einen Lageplan. Eine kleine und gemütliche Gartensauna mit 3x3x2,50 ist auf keinen Fall genehmigungspflichtig. Der umbaute Raum liegt unter 20m³, damit könnte mal in allen Bundesländern ohne Probleme loslegen.