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buch1./11. Inhaltsverzeichnis

1./11. Inhaltsverzeichnis

Kleine & große Witwenrente berechnen & beantragen - So erhalten Sie mehr Geld!

Kleine & große Witwenrente berechnen &  beantragen - So erhalten Sie mehr Geld!

Witwenrente & Hinterbliebenenrente berechnen & beantragen - Formular & Antrag (kleine & große) voller Höhe - Wieviel & wie lange - Witwenrenten-Rechner Anspruch nach neuem Recht

 

 

➠ Inhalt: Das erwartet Sie

Dierk Werner

Autor: Dierk Werner

Zuletzt aktualisiert: 11.10.2023

 

  1. Finanzielle Absicherung für Hinterbliebene
  2. Witwenrente beantragen – so geht’s!
  3. Vorraussetzungen nach altem & neuen Recht
  4. Vergleich: Große & kleine Witwenrente
  5. Höhe der Witwenrente berechnen
  6. Witwenrente durch Unfallversicherung & Rentenversicherung
  7. Witwenrente nach Scheidung & Wiederheirat
  8. Sonderfälle der Witwenrente
  9. Witwenrente bei Minijob & Teilzeit
  10. Witwenrente in der Steuererklärung
  11. Rentensplitting vs. Witwenrente

 

1. Finanzielle Absicherung für Hinterbliebene

Der Tod des Ehepartners ist für die meisten ein schwerer Schicksalsschlag. Viele organisatorische und wirtschaftliche Dinge müssen geregelt werden. Und oft wird das Geld knapp. Die Wohnung ist zu teuer, der Kredit ist noch nicht getilgt, das Auto kostet im Leasing. Für diesen Ausgleich gibt es die Witwenrente oder Witwerrente. Der Einfachheit halber beschränken wir uns auf das Wort Witwenrente. Den Anspruch können natürlich alle Geschlechter geltend machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch darauf hat, welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Höhe ganz einfach mit einem online Rechner ausgerechnet werden kann.

 

  • Wie wird die Witwenrente beantragt? Um die Witwenrente zu beantragen, muss ein Formular ausgefüllt und an die Deutsche Rentenversicherung geschickt bzw. bei einer örtlichen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden.
  • Wie lang dauert es bis der Witwenrente-Antrag durch ist? Nachdem alle Unterlagen eingereicht worden dauert es mindestens 8 Wochen bis ein Bescheid für die Witwenrente ausgestellt wird. Ein Witwenrente-Vorschuss kann jedoch auch schon früher ausgezahlt werden.
  • Wie viel Witwenrente bekomme ich? Die Höhe der Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. Generell steht Ihnen jedoch in den ersten drei Monaten 100% der Summe zu. Anschließend errechnet sich der Anspruch durch die Gesetze der kleinen & großen Witwenrente.
  • Wie unterscheiden sich große und kleine Witwenrente? Die kleine Witwenrente beträgt 25% vom Rentenanspruch des verstorbenen Partners und ist nach neuem Recht beispielsweise auf 24 Monate begrenzt. Die große Witwenrente beträgt 55% (60% neues Recht) des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners und ist zeitlich unbegrenzt.

 

Was ist die Witwenrente?

In Deutschland gibt es als wirtschaftlichen Ausgleich die Witwenrente. Auf diese haben Sie Anspruch, wenn Sie bis zum Tod Ihres Partners mit ihm oder ihr verheiratet waren oder Sie eine Lebenspartnerschaft führten. Bedingung: Sie muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Aber keine Bedingung ohne Ausnahme, bei Unfällen kann auch schon früher eine Witwenrente gezahlt werden. Weitere Einschränkungen und Bedingungen können bestehen.

 

Witwenrente wird:

  • 3 Monate nach dem Tod des Partners ausgezahlt
  • Über die Einkommenssteuer versteuert
  • bei Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24 fachen Monatsbetrag abgefunden

Falls Sich unsicher sind, holen Sie sich professionelle Hilfe bei der Beantragung der Witwenrente.

Falls Sie Sich unsicher sind, holen Sie sich professionelle Hilfe bei der Beantragung der Witwenrente.

Der Anspruch der Witwenrente ist von den persönlichen Gegebenheiten abhängig.

Der Anspruch der Witwenrente ist von den persönlichen Gegebenheiten abhängig.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Die wichtigste Bedingung ist natürlich, dass der Verstorbene in eine Rentenversicherung eingezahlt hat. Beispielsweise muss er bei der Deutschen Rentenversicherung mindestens 5 Jahre versichert gewesen sein. Ausnahmen sind auch hier wieder der plötzliche Unfalltod oder eine bereits gezahlte Rente an den Verstorbenen. Tritt der Todesfall nach einer Trennung ein, erlischt der Witwenrentenanspruch, falls bereits neu geheiratet wurde.

 

Sie müssen:

  • bis zum Tod des Ehepartners mit ihm/ihr verheiratet gewesen sein

 

Ihr verstorbener Lebenspartner muss:

  • die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht haben

 

2. Witwenrente beantragen – so geht’s!

Nach dem Tod des Partners bekommt man nicht automatisch die Witwenrente. Sondern sie muss beantragt werden. Dafür kann man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung die notwendigen Formulare downloaden. Diese werden dann ausgefüllt und per Post verschickt. Aber man kann sie auch bei den örtlichen Beratungsstellen abgeben.

 

Witwenrente Anspruch ermitteln

1 Anspruch ermitteln

Um genau zu wissen, ob und welchen Anspruch man an eine mögliche Hinterbliebenenrente oder auch Witwenrente hat, ist es wichtig, dass man den Versicherungsstatus des Verstorbenen kennt. Wie lange war er wo versichert? Und wie war die eigene Verbindung zu dem Verstorbenen? War es eine Ehe, eine eheähnlichen Gemeinschaft, oder war man von ihm geschieden?

Witwenrente Dokumente

2 Erforderliche Unterlagen sammeln

In der emotionalen Belastung eines plötzlichen Todesfalls des Ehepartners fällt es oft schwer, den notwendigen Überblick über alle relevanten Unterlagen zu haben. Daher empfiehlt es sich, schon im Vorhinein diese für den Antrag wichtigen Formulare wie Rentenversicherungsnummer, Personalausweis, Geburtsurkunde, Kranken- und Pflegeversicherung, Steueridentifikationsnummer und die Bankverbindung bereitzuhalten.

Witwenrente Frist

3 Fristen einhalten

Bei der Beantragung von Witwenrente oder Hinterbliebenenrente ist die Einhaltung von Fristen wichtig. Die Rente kann binnen Jahresfrist oder 12 Monate gestellt werden. Sie wird rückwirkend ab dem 1. des Folgemonats nach dem Tode des Partners gewährt. Binnen 4 Wochen nach dem Tode kann man zusätzlich einen Vorschuss auf die Rente beantragen.

Witwenrente Antrag stellen

4 Antrag stellen

Um den Antrag für die Witwenrente zu stellen, kann man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Antragsformulare herunterladen. Auf einer Unterseite kann man das gewünschte Formular suchen. Füllen Sie alles aus und schicken Sie den Antrag an die DRV. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an die örtlichen Beratungsstellen.

 

Vorgehen & Unterlagen bei Antragstellung

  1. Art der gewünschten, möglichen Witwenrenten-Art festhalten
  2. Angaben zum verstorbenen Partner + Sterbeurkunde beifügen
  3. Eigene Angaben als Witwe/r geben
  4. Formblatt zu Wiederheirat/Eingetragene Lebenspartnerschaft ausfüllen
  5. Zahlungsweg festlegen
  6. Beitragszeiten/Beschäftigungszeiten offenlegen + Beweis beifügen
  7. Berufsausbildung kundtun
  8. Zeiten im Ausland/bei internationalen Organisationen erwähnen
  9. Anrechnungszeiten exklusive des Versicherungsverlaufs angeben
  10. Angabe zu Kindern
  11. Andere Leistungen offenlegen (UV, ALG II, Unterhaltshilfe, Kinderzuschlag)
  12. Auskunft über Krankenkasse und Pflegeversicherung
  13. Anlagen + Bestätigungsvermerk hinterlegen

 

 

Zuzüglich zu dem achtseitigen Antrag und den allgemeinen Unterlagen benötigen Sie meistens noch spezielle Nachweise. Das kann man gut vorbereiten:

 

  • Eheschließungs-, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Lehrvertrag, Prüfungszeugnis, Gesellenbrief, Verdienstbescheinigung vom Verstorbenen
  • Schulbescheinigungen für Ausbildungen wie Fachschule, Fachhochschule oder
  • Bescheinigungen über evtl. Hochschulausbildungen, die nicht abgeschlossen wurden
  • Krankengeldbezüge zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr
  • Elternzeit- oder Pflegegeld
  • Arbeitslosengeld I oder II (Auch Hartz IV genannt), Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld, sonstige Zuwendungen vom Staat
  • besondere Nachweise bei einer Beschäftigung in internationalen Organisationen wie OECD, UNO, CERN, EZB, EPA oder einer Institution der EU

 

 

 

 

 

Beispielrechnung – Fristen und Ablauf:

Eine Ehe zwischen Silke und Torsten, geschlossen 2003. Torsten stirbt am 25. April 2022. Er war zu dem Zeitpunkt bereits Rentner. Seine Witwe Silke beantragt am 29. April 2022 Witwenrente (große Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung). Da Torsten bereits Rente empfangen hatte, beginnt Silkes Rentenanspruch mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat, also am 1. Mai 2022. Aber Achtung: Würde Silke ihren Rentenantrag erst über ein Jahr später am 12. Juli 2023 stellen, bekäme Sie rückwirkend nur Rente ab dem 1. Juli 2022.

 

Do‘s & Don’ts bei der Antragstellung

Einen Antrag für die Witwenrente erstellt man normalerweise nur einmal im Leben. Wenn Sie nicht sofort alle Dokumente eingereicht haben, ist dies normalerweise kein Problem, denn Dokumente lassen sich im Nachhinein immer nachreichen. Folgend erfahren Sie, was Sie bei der Antragstellung der Witwenrente berücksichtigen müssen

Do’s

  • Füllen Sie alles so gut wie es geht aus und schicken Sie ihn trotz eventueller Lücken raus.
  • Fügen Sie die gewünschten Nachweise als Kopien bei.
  • Kopieren sie den Antrag mit dem richtigen Datum für Ihre Unterlagen.

Kleine & große Witwenrente richtig beantragen

Don’ts

  • Schicken Sie niemals Originale mit, sie sind schwer zu ersetzen.
  • Füllen Sie alles nach besten Wissen und Gewissen auf und “erfinden” Sie keine Fakten.
  • Beschönigen Sie keine Versicherungslücken oder Bruttoverdienste.

Kleine & große Witwenrente richtig beantragen

 

Witwenrente Formular jetzt Downloaden!

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Wo findet man das Formular zur Antragstellung der Witwenrente?

Das Formular zur Beantragung der Witwenrente kann auf der Website der Deutschen Rentenversicherung gedownloadet werden. Dort müssen sie beispielsweise angeben:

 

  1. Angaben zur Person der/des Versicherten
  2. Angaben zur Person des Witwers/Witwe
  3. Wiederheirat – ja/nein?
  4. Zahlungsweg

 

Folgend gelangen Sie direkt zur entsprechenden Seite:

 

 

3. Voraussetzungen für die Witwenrente

Die Beantragung der Witwenrente ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, z.B. wie lange Sie verheiratet sind, wie hoch Ihr Einkommen ist und in welchem ​​Alter Ihr Partner verstorben ist. Ob und wie viel Rente Ihnen letztendlich zusteht, hängt im Wesentlichen von zwei unterschiedlichen rechtlichen Regelungen ab. Die Bundesregierung hat bei der Witwenrente zwischen altem und neuem Gesetz unterschieden. Grund dafür ist die Rentenreform 2002. Nachfolgend erfahren Sie die Unterschiede:

 

Nach altem Recht

Nach dem alten Recht bekommen Sie 60% der Rentenbezüge Ihres Partners nach dessen Tod als Witwenrente. Dafür müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Partner verstarb vor dem 1.01.2002.
  • Sie waren mit ihm schon vor dem 01.2002 verheiratet.
  • Einer von Ihnen wurde vor dem 2.01.1962

 

Nach neuem Recht

Nach dem neuen Recht bekommen Sie nur noch 55% der Rentenbezüge Ihres Partners nach dessen Tod als Witwenrente. Auch dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Partner verstarb nach dem 1.01.2002.
  • Sie waren mit ihm erst nach dem 01.2002 verheiratet.
  • Sie und ihr Partner sind älter als 47 Jahre.

 

Grafik zur Witwenrente, altes & neues Recht © PuroVivo.de

Grafik zur Witwenrente, altes & neues Recht © PuroVivo.de

 

4. Unterschiede von kleiner & großer Witwenrente

Wie unterscheiden sich kleine & große Witwenrente und was sind die Voraussetzungen? Grundsätzlich unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung unter großer und kleiner Witwenrente. Und wie der Name schon vermuten lässt, bekommt man bei der kleinen weniger Geld als bei der großen. Welchen Anspruch Sie haben, erfahren Sie hier:

 

Große Witwenrente

Mehr Geld gibt es, wenn Sie älter als 47 Jahre sind, nicht voll arbeitsfähig sind oder ein eigenes Kind oder gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehen. Bei einer Behinderung des Kindes ist die Rente sogar altersunabhängig. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die Ihr verstorbener Partner bezogen hat oder hätte. Nach altem Recht wären es sogar 60 Prozent.

 

Kleine Witwenrente

Klein heißt hier auch jung. Sie haben Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind. Weiterhin müssen Sie normal arbeiten gehen können und keine weiteren Sozialbezüge erhalten. Auch haben Sie kein Kind zu erziehen. Dann bekommen sie 25 Prozent der Rente, die Ihr verstorbener Partner bezogen hat oder hätte.

 

Beispiel: Angenommen er hätte 400 € Rente bekommen, dann verbleiben Ihnen 100 €. Weiterhin ist die kleine Witwenrente auf zwei Jahre befristet. Danach gibt’s nichts mehr. Nach dem alten Recht (siehe oben) wäre die Rente unbefristet.

 

5. Jetzt Witwenrente berechnen! (Witwenrenterechner)

Wie wird die Witwenrente oder Witwerrente berechnet? Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner stirbt, haben Sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Sie können hier vorab berechnen, wie hoch dieser Anspruch ausfallen wird. Dazu wird der Rentenanspruch (Altersrente) Ihres Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft mit ihrem eigenen Einkommen verrechnet. Die verschiedenen Einkommensarten werden natürlich berücksichtigt. Klicken Sie unten auf den Button und rechnen Sie sich Ihre Rente mit dem Rechner aus.

 

 

Quelle: https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php

 

Höhe der Witwenrente ermitteln

Um die Höhe der Witwenrente zu ermitteln, benötigt man sein Bruttoeinkommen (Ost oder West) und die Altersrente  des verstorbenen Partners. Hier ein Beispiel:

 

Sie leben in: Ost

Rentenanspruch des Verstorbenen: 1.250 €

Anspruch nach altem Recht: Nein

Selbst erzogene Kinder: 0

Waisenberechtigte Kinder: 0

Sie sind: Arbeitnehmer

Lohn bzw. Gehalt: 3.000 €

Einkünfte Minijob: 0

Entgeltersatzleistungen: 0

Kapitaleinkünfte: 0

Einkünfte aus Vermietung oder Veräußerung: 0

Elterngeld: 0

 

Rente im Sterbevierteljahr: 1.250 €

 

Kleine Witwenrente

Rente vor Einkommensanrechnung: 312,50 €

− Anzurechnendes Einkommen: 366,56 €

= Ihre Witwenrente: 0,00 €

 

Große Witwenrente

Rente vor Einkommensanrechnung: 687,50 €

− Anzurechnendes Einkommen: 366,56 €

= Ihre Witwenrente: 320,94 €

 

Anrechnung von Einkommen

Diverse Einkommensquellen können an die große und kleine Witwenrente angerechnet werden. Welche dies sind haben wir folgend für sie zusammengetragen:

 

  • Pension & Rente
  • Erwerbseinkommen wie Gehalt oder Besoldung
  • Entgeltersatzleistungen (außer privat. Krankenversicherung)
  • Minijob-Einkünfte

 

Rentenwert & Freibeträge

Auch bei der Witwenrente gibt es einen steuerlichen Freibetrag, bis zu dem die Einnahmen  steuerfrei sind. Dieser ist mit dem Rentenwert verbunden. Dadurch steigt er automatisch bei Rentenerhöhungen. Zur Zeit beträgt der Freibetrag das 26,4-fache des Rentenwertes (im Ostdeutschland = 33,47 €, in Westdeutschland = 34,19 €). Dadurch liegt der Freibetrag im Osten bei 883,61 €, im Westen bei 902,62 €. Jedes Ihrer Kinder, welches einen Anspruch auf eine Waisenrente hat  erhöht den Freibetrag um das 5,6­-fache des aktuellen Rentenwertes.

 

Ist eine Erhöhung der Witwenrente 2022 / 2023 vorgesehen?

Ab dem 1. Juli dieses Jahres (2022) soll es eine kleine Rentenerhöhung der Altersrente geben. In den alten Bundesländern beträgt diese 5,35%, in den neuen 6,12%. Das wird natürlich auch Auswirkungen auf die Witwenrente haben, aber eher marginal. In unserem obigen Beispiel würde der Verstorbene statt der bisherigen 1.250,00 Euro ab Juli 2022 1.326,50 € bekommen. Die Ihnen ausgezahlte Rente erhöhte sich damit auf 363,02 €.

 

 

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einem sogenannten „Sterbevierteljahr“. Das sind die nach dem Tod des Partners folgenden drei Monate, wo Sie Witwenrente in voller Höhe erhalten, die Ihr verstorbener Partner bezogen hat oder hätte. Danach gibt es die üblichen 25% oder eben 55%. Das Sterbevierteljahr dient dazu, die neuen Lebensumstände zu bewältigen und die höheren Kosten auszugleichen.

 

Vom Sterbevierteljahr profitieren nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

Das Sterbevierteljahr wird immer berücksichtigt.

Das Sterbevierteljahr wird immer berücksichtigt.

Wie lange die Witwenrente bezogen wird hängt von verschiedenen Umständen ab.

Wie lange die Witwenrente bezogen wird hängt von verschiedenen Umständen ab.

Wie lang bekommt man Witwenrente?

Die Witwenrente bekommt man ein Leben lang. Aber Achtung! Auch hier gibt es natürlich diverse Ausnahmen, die wir Ihnen folgend zusammengestellt haben:

 

  1. Wenn Sie erneut heiraten, erlischt der Rentenanspruch in dem Monat ihrer Neuvermählung. Sie können unter gewissen Bedingungen eine einmalige Rentenabfindung formlos beantragen. Die Höhe beträgt zwei Jahresbeiträge der Witwenrente. Falls Sie die kleine Witwenrente erhalten, bekommen Sie den Restbetrag der zwei Jahre ausbezahlt.
  2. Wenn Sie sich mit Ihrem Partner für ein Rentensplitting entschieden haben, bekommen Sie keine Witwenrente. Weitere Infos hierzu bekommen Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Rente mit 63 & Witwenrente?

Die Witwenrente ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners oder eben seiner Altersrente. Diese verringert sich mit einem früheren Renteneintritt, was sich dann auch auf die Höhe Ihrer zu erwartenden Witwenrente auswirkt. Stirbt Ihr Partner, wird als Bemessung die Höhe seiner Einnahmen zum Zeitpunkt des Todes genommen. Ist er also schon mit 63 in Rente gegangen, wird die geringere Altersrente angesetzt.

 

Ist der Ehepartner oder Lebenspartner vor dem 63. Lebensjahr gestorben, so wird die Witwenrente um einen Abschlag gekürzt.

Witwenrente kann auch schon ausgezahlt werden, bevor der Partner das Rentenalter erreicht hat.

Witwenrente kann auch schon ausgezahlt werden, bevor der Partner das Rentenalter erreicht hat.

 

6. Witwenrente durch Unfallversicherung & Rentenversicherung

Die Witwenrente wird unter verschiedenen Umständen gezahlt. Hat der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todesfalls noch gearbeitet, kommt zum Beispiel die Witwenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung zustande. Folgend können Sie sich konkreter Informieren.

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Bei einem tödlichen Arbeitsunfall kann man als Hinterbliebener für zwei Jahre eine Hinterbliebenenrente beantragen. Das gilt aber nur, wenn man innerhalb dieser zwei Jahre nicht wieder erneut heiratet. Diese Witwenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des verunfallten Partners. Auch hier gibt es ein “Umstellungsgeld” für das Sterbevierteljahr. Die erhöhte 3-monatige Rente beträgt ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes.

 

 

Musik zur Trauerverarbeitung

Entdecken Sie emotionale Klänge von verschiedenen Künstlern.

  • Klassische Trauerlieder mit einfühlsamen Text
  • Instrumentale von Beethoven & Mozart
  • Pop, Rock & Rap

 

Kleine & große Witwenrente richtig beantragen

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt 25 Prozent der erwartbaren Rente Ihres verstorbenen Partners, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind. Diese kleine Witwenrente ist begrenzt auf 2 Jahre. Danach wird davon ausgegangen, dass man allein für sich sorgen kann. Sollten Sie vor 2002 geheiratet haben oder einer von Ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren sein, gilt das alte Recht. Die Rente wird Ihnen unbegrenzt gezahlt.

 

Flexi Rentengesetz

Die Flexirente ermöglicht einen weicheren Übergang vom Arbeitsleben zum Rentnerdasein. So ist es dadurch einfacher, zwar früher in Rente gehen zu können, aber weiterhin, aber eben nicht mehr in Vollzeit, zu arbeiten. Dafür wurde die Hinzuverdienstgrenze angehoben – So darf man bis zu 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Erst höhere Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

 

 

7. Witwenrente nach Scheidung & Wiederheirat

Viele Personen fragen sich, was mit der Witwenrente passiert, wenn Sie einen neuen Partner heiraten. Es kann aber auch die Frage aufkommen, ob man von einem geschiedenen Partner, der bereits verstorbenen ist, noch Witwenrente bekommt.

 

Erhält man Witwenrente nach Scheidung?

Auch für Geschiedene ist es möglich eine Witwenrente zu bekommen. So hat nicht nur der aktuelle Partner, sondern auch der geschiedene Ehepartner Ansprüche an eine Witwenrente. Allerdings gilt das nur, wenn die Ehe schon vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Bei danach erfolgten Scheidungen erhält man nur unter gewissen Bedingungen eine Witwenrente.

 

Wann haben Sie Anspruch auf diese Rente?

  • Ihre Ehe wurde vor dem 1. Juli 1977 in der BRD geschieden.
  • Ihr ehemaliger Ehepartner hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder ist durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen.
  • Der Verstorbene bezog bereits eine Rente vor seinem Tod.
  • Nach der Scheidung haben Sie nicht wieder geheiratet und sind auch keine Lebenspartnerschaft eingegangen.
  • Sie haben von Ihrem ehemaligen Partner im Jahr vor seinem Tod keine Unterhaltszahlungen erhalten und haben keine offenen Unterhaltsforderungen.

Witwenrente bekommt man unter bestimmten Umständen auch nach der Scheidung.

Witwenrente bekommt man unter bestimmten Umständen auch nach der Scheidung.

Es ist schön, wenn Sie einen neuen Partner gefunden haben, mit dem Sie den Rest des Lebens verbringen möchten.

Es ist schön, wenn Sie einen neuen Partner gefunden haben, mit dem Sie den Rest des Lebens verbringen möchten.

Bekomme ich Witwenrente nach Wiederheirat?

Nach einer Wiederheirat verliert man den Anspruch auf eine Witwenrente oder Hinterbliebenenrente von seinem ehemaligen Partner. Daher ist es wichtig, eine Wiederverheiratung beim Rentenversicherer anzugeben. Man kann aber bei Neuheirat eine Abfindung beantragen. Sollte die neue Ehe scheitern oder der neue Partner sterben, kann die damalige Witwenrente bezahlt werden. Eventuelle Ansprüche der neuen Ehe werden verrechnet.

 

Bei nach DDR-Recht geschiedenen Paaren erhalten Geschiedene keine Witwenrente

 

8. Sonderfälle der Witwenrente

Bei der Witwenrente können verschiedene persönliche Umstände die Berechnung dieser Rente beeinflussen. Für Beamtinnen und Beamten gibt es entsprechende Sonderregelungen und Richtlinien. Gleiches gilt für die mit der Witwenrente kombinierte Grundrente. Wir sagen Ihnen jetzt, worauf Sie in diesen Situationen achten müssen.

 

Witwenrente für Beamte

Der Staat als Arbeitgeber bleibt bei Hinterbliebenen von Ehepartnern, die Beamte waren in der Versorgungspflicht. Die Bezüge nennt man daher nicht Witwenrente, sondern Witwengeld. Wenn der Partner Beamter war (auf Lebenszeit, auf Zeit oder Ruhestandsbeamter), bekommen seine Hinterbliebenen einmalig ein Sterbegeld ausgezahlt. Dazu gibt es sozusagen die Witwenrente und eine mögliche Abfindung bei Neuverheiratung. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen anderen Anspruchsberechtigten. Das heißt, auch hier beträgt die Rentenhöhe 55 oder 60 Prozent der Altersrente. Auch hier ist es davon abhängig, wann Sie geheiratet haben und wie alt einer von Ihnen war bzw. ist.

 

Witwengeld bekommt man wenn:

  • die Dienstzeit des verstorbenen Partners mindestens fünf Jahre war
  • die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat, wobei das Ehejahr in den Zeitraum der Dienstzeit fallen muss

Auch Beamten steht eine Witwenrente zu.

Auch Beamten steht eine Witwenrente zu.

 

Kann man Grundrente & Witwenrente zusammen bekommen?

Kann man Grundrente & Witwenrente zusammen bekommen?

Grundrente mit Witwenrente

Erst einmal muss erklärt werden, was Grundrente bedeutet: Sie ist ein Zuschlag für Menschen, die so wenig verdient haben, dass ihre Rentenansprüche nicht ausreichen würden. Das heißt, die Grundrente soll Geringverdienern etwas mehr als die Grundsicherung ermöglichen. Generell gilt, dass zuzüglich zu Grundrente die Witwenrente ausgezahlt wird. Aber die Witwenrente wird als Einkommen angesehen und entsprechend abzüglich des Freibetrags versteuert.

 

Um Grundrente zu beziehen, müssen Sie drei Vorraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben mindestens 33 Grundrentenjahre hinter sich
  • All Ihre Einkünfte liegen unter 1250€ (für Paare unter 1950€)
  • Ihr Einkommen beträgt im Schnitt 30 % bis 80% des bundesweiten Durchschnittwertes

 

9. Wie wird die Witwenrente an Einkommen angerechnet?

Erhalten Sie Witwenrente, dürfen Sie natürlich weiterhin arbeiten und Geld hinzuverdienen.  Abzüglich eines Freibetrags werden diese Einkünfte zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Das gilt nicht während des “Sterbevierteljahres”. Einkommen ist alles, womit Sie Geld verdienen. Das ist also nicht nur das Gehalt, sondern auch Einkünfte von Vermögen, andere Renten, Elterngeld und ausländische Einkommen. Nach altem Recht gab es das nicht.

 

Bei Minjob & Teilzeit

Um Abzüge zu ermitteln, errechnet der Rentenversicherungsträger ein „Nettoeinkommen“. Dieses entsteht nach Abzug aller Pauschalwerte wie Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Wenn diese Abzüge nicht entstehen, z. B. bei Minijobs oder Teilzeit, wird auch nicht pauschal abgezogen, also brutto gleich netto. Das ist dann der Fall, wenn die Einkünfte 450,00 € pro Monat nicht übersteigen.

 

Eigenes Einkommen wird immer der Witwenrente angerechnet.

 

Besondere Grabfiguren in groß & klein

Finden Sie eine große Auswahl an Grabfiguren für die stilvolle Grabgestaltung des verstorbenen Partners.

  • Wetterfeste Figuren
  • Aus Bronze, Steinguss und weiteren Materialien
  • Engel, Madonne, Jesus & Co

Kleine & große Witwenrente richtig beantragen

 

Freibetrag bei Zuverdienst

Für die Witwenrente werden 40 Prozent des Nettoeinkommens mit angerechnet. Dennoch verbleibt ein Freibetrag, bis zu dem keine Anrechnung, also kein Abzug erfolgt. Dieser ist abhängig, ob man in den neuen oder in den alten Bundesländern wohnt. In den neuen Bundesländern beträgt er 883,61 € und in den alten Bundesländer beträgt er 906,62 €. Kinder erhöhen den Freibetrag um monatlich 187,43 oder 191,46 €.

 

Freibeträge auf einem Blick:

  • Alte Bundesländer: 906,62
  • Neue Bundeslänger 883,61

 

Sie können immer einen Nebenjob ausführen, unabhängig von der Witwenrente.

Sie können immer einen Nebenjob ausführen, unabhängig von der Witwenrente.

 

10. Witwenrente in der Steuererklärung

Ob Witwenrente oder Altersrente – steuerlich macht das keinen Unterschied. Es gibt für Rentner beiderlei Art einen Freibetrag, unter dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Hierfür ist das Renteneintrittsalter und das Jahr entscheidend. Durch Rentenerhöhungen und Witwenrente als zusätzliches Einkommen kann man also in eine Steuerpflicht rutschen. Über die Website der DRV haben Sie die Möglichkeit, Ihr genaues Nettoeinkommen zu berechnen.

 

Beispiel: Ein Witwer bezieht nach dem Tod seiner Ehepartnerin ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.400€. Daraufhin wird der Hinterbliebene zwei Jahre lang in die Steuerklasse 3 aufgenommen. Dort zahlt er 50€ Lohnsteuer. In Steuerklasse 1 würde der Hinterbliebene 200€ Lohnsteuer zahlen.

Witwenrente & Steuerklassen © PuroVivo.de

Witwenrente & Steuerklassen © PuroVivo.de

 

11. Rentensplitting vs. Witwenrente

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich im Alter abzusichern. Dazu zählt sicherlich auch die Variante des Rentensplittings. Das bedeutet, dass die Rentenansprüche der beiden Partner paritätisch verteilt werden. Sinn ergibt das vor allem bei sehr unterschiedlich hohen Rentenansprüchen. Natürlich lohnt es sich für den Partner, der weniger eingezahlt hat mehr als für den anderen. Daher ist es ein Modell, welches beide Partner gut miteinander besprechen sollten.

 

Achtung: Entscheidet man sich für Rentensplitting, gibt es keine Witwenrente. Welches Modell das Richtige für Sie ist, ist schwierig zu entscheiden. Denn wer weiß schon, was die Zukunft bringt? Und wer weiß, wer zuerst stirbt, oder ob die Ehe hält? In diesem Falle lohnt es sich, ganz konkret mit den eigenen Zahlen Modellrechnungen der verschiedenen Varianten durchzuführen.

 

Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche vom Zeitrahmen der Ehe/Lebenspartnerschaft gleichgewichtig aufgeteilt.

 

 

 

Diskussion: Abschaffung der Witwenrente / Grüne Witwenrente

Will Annalena Baerbock von den Grünen die Witwenrente Abschaffen?

“Annalena Baerbock will die Witwenrente abschaffen und die Mittel für die Integration von Flüchtlingen verwenden…” Facebook-Zitat vom Mai 2021. Das stimmt natürlich nicht. Wie viele Zitate in den sozialen Netzwerken, ist auch dieses gefälscht. Aber es sorgte natürlich für reichlich Furore. Im angeblichen Original-O-Ton von Frau Baerbock begründet sie diese Maßnahme damit, dass die Witwenrente “ein Relikt aus der militanten Vergangenheit Deutschlands” sei und daher abgeschafft gehört. Auf Nachfrage bei der Pressestelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde gegenüber Faktencheck am 6. Mai 2021 durch die Parteisprecherin Nicola Kabel erklärt: “das Zitat sei schlicht und einfach gefälscht“.

 

Die Witwenrente wird nicht abgeschafft!

Es gibt zu dazu weder eine Aussage von Frau Annalena Barbock, noch steht dies im Parteiprogramm der Grünen. Fake-News wie diese sollten auf keinen Fall weiter verbreitet werden.

Kleine & große Witwenrente richtig beantragen

 

Zusammenfassung

Das sollten Sie sich merken!

Das Thema Witwenrente ist komplex und in ihrer Höhe von sehr vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich besteht aber ein Anspruch, wenn der Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Weiterhin muss es sich um eine Lebenspartnerschaft oder Ehe handeln, die länger als ein Jahr existiert. Auch darf ein geschiedener Partner nicht mehr erneut verheiratet sein. Diese und mehr Bedingungen werden in den Antragsformularen geprüft. Eine gute Hilfe für das Ausfüllen dieser sind die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man gemeinsam mit einem persönlichen Berater die notwendigen Formulare ausfüllen und einreichen.

 

Ein Wort in eigener Sache: Alle Formulierungen von Berufen und Personen betreffen stets alle Geschlechter.

Wir möchten keinen Menschen diskriminieren. Aber der besseren Lesbarkeit halber benutzen wir grundsätzlich nur das grammatikalische masculinum.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wieviel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?

Ob man selber Rente bekommt oder ein Gehalt empfängt, ist für den Erhalt von Witwenrente nebensächlich. Allein die Höhe des Einkommens und der Rentenanspruch des verstorbenen Partners ist entscheidend. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen davon 100 Prozent zu. Danach erhalten sie bei kleiner Witwenrente 25 und bei großer Witwenrente bis zu 60 Prozent seiner Altersrente.

Wird die große & kleine Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Das kommt auf die Rentenart an. Die kleine Witwenrente wird nur für eine Dauer von zwei Jahren gezahlt. Danach geht der Gesetzgeber davon aus, dass man die Umstellung bewältigt hat. Die große Witwenrente wird lebenslang gezahlt. Sie beträgt derzeit 55 %. Witwen, deren Ehe vor dem 2002 geschlossen wurden oder vor dem 2. Januar 1967 geboren wurden, erhalten 60 %.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Wenn Ihr verstorbener Partner bereits eine Altersrente erhalten hat, beginnt der Anspruch auf die Witwenrente frühestens mit dem Monat nach dem Sterbemonat. Das kann also 30 Tage oder nur einen Tag dauern. Anspruchsberechtigt sind die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, der Ehegatte oder der nicht neu verheiratete, aber vom Verstorbenen geschiedene Partner.

FAQ - Bereich von purovio.de

Soll die Witwenrente abgeschafft werden?

Nein. Die Witwenrente oder Hinterbliebenenrente soll nicht abgeschafft werden. Diese Vermutung entspringt einer Falschmeldung in den sozialen Netzwerken, wonach Annalena Baerbock angeblich die Streichung der Witwenrente gefordert hätte. Dennoch ist zu beobachten, dass die Rentenhöhe der Witwenrente sich durch allerlei Bedingungen sukzessive verringert. Die Erhöhung der Altersrente jedoch ist auch für die Witwenrente positiv.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Man unterscheidet zwei Arten der Witwenrente. Die kleine Witwenrente wird fällig, wenn man jünger als 47 Jahre ist, keine zu erziehenden Kinder hat und erwerbsfähig ist. Hier bekommen Sie 25 Prozent der Altersrente, die Ihr verstorbener Partner bezogen hätte oder hat. Alles andere ist die große Witwenrente mit 55 Prozent oder nach altem Recht sogar 60 Prozent.

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Über den Autor: Dierk

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