Der Bevollmächtigte muss geeignet sein, er darf z.B. nicht geschäftsunfähig sein. Um Ihre Interessen vertreten zu können, muss der Bevollmächtigte Ihre Wünsche und Lebenseinstellungen kennen. Stellen Sie daher die Vorsorgevollmacht nicht leichtfertig aus. Der Bevollmächtigte unterliegt keinerlei Kontrolle z.B. durch ein Vormundschaftsgericht.