Der Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Kontrolle, auch nicht durch ein Vormundschaftsgericht. Er sollte daher sehr sorgfältig gewählt werden und Ihr volles Vertrauen genießen.
Der Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Kontrolle, auch nicht durch ein Vormundschaftsgericht. Er sollte daher sehr sorgfältig gewählt werden und Ihr volles Vertrauen genießen.