Was kann ich tun, damit eine Vorsorgevollmacht erst wirkt, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann?

Sie können Ihre Vollmacht mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, die die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht mit Eintritt des Todes entfaltet. Sie wird dann erst mit Vorlage eines ärztlichen Attestes wirksam.