Sozialbestattung: Wenn das Amt zahlt

Würdige Bestattung mit Hilfe des Staates

Sozialbestattung: Wenn das Amt zahlt

Wer schon zum Leben nicht viel hat, bei dem reicht’s meistens auch nicht für eine würdige Bestattung. Dann springt der Staat ein und hilft mit einer Sozialbestattung. Damit sind aber nicht alle Kosten abgedeckt.

Eine Beerdigung ist eine teure Angelegenheit: Im Schnitt werden nach Auskunft der Bestatterbranche um die 5.000 € fällig, um einen lieben Verstorbenen würdig unter die Erde zu bringen. Mit diesen Kosten sind immer mehr Angehörige überfordert – wenn es diese überhaupt gibt.

Sozialbestattung: Was man darunter versteht

Von einer „Sozialbestattung“ spricht man, wenn sich das zuständige Sozialamt zur Übernahme der Kosten bereit erklärt, die durch die einfachste Erd- oder Feuerbestattung entstehen.

Sozialbestattung: Zuschuss, wenn das Geld nicht reicht

Wer als Angehöriger nachweisen kann, dass die Kosten einer Bestattung seine finanziellen Mittel überfordern, kann beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt zurzeit 750 €. Abgegolten werden können damit:

  • Sarg und Schutzhülle,
  • Einbetten und Desinfektion,
  • Überführung und Aufbewahrung,
  • Träger und Schmuck der Trauerhalle,
  • Redner und ggf. Organist.

Sozialbestattung: Gilt auch für Gebühren

Die Gebühren, die bei den Ämtern und Kommunen einer Bestattung anfallen, können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten ausmachen. Die Gebühren für

  • den Leichenschauschein,
  • die Friedhofsgebühren (Reihengrabstelle),
  • das Krematorium und für
  • die Lagerungsgebühren bei der Gerichtsmedizin

übernimmt das Amt.

Sozialbestattung: Notfalls unter Zwang

Wenn für einen Verstorbenen keine Angehörigen ermittelt werden können, ist das Bezirksamt zur Bestattung verpflichtet und ordnet diese je nach den unterschiedlichen Wartefristen der einzelnen Bundesländer an. Die Bestattung unternimmt regelmäßig dasjenige Unternehmen, das sich über eine Ausschreibung um den Auftrag beworben hat und mit den günstigsten Konditionen überzeugen konnte.

Sozialbestattung: Überraschung für unwillige Angehörige

Weigert sich ein Angehöriger, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern, obwohl er nach dem Gesetz dazu verpflichtet wäre, ahndet das Amt dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit und kann bis zu 10.000 € Bußgeld festsetzen. Es versteht sich, dass die Kosten für die Bestattung damit nicht abgegolten sind: Sie kommen noch dazu.

Sozialbestattung: Was Sie dagegen tun können

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