Die Friedhofsgebühren – Preise und Besonderheiten

Auch die letzte Ruhe ist nicht kostenlos

Die Friedhofsgebühren – Preise und Besonderheiten

Friedhofs- und Bestattungsgebühren machen bis zu 40% der Gesamtkosten aus – da lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Friedhöfe und ihrer Anbieter. Denn ein Grab kann teuer werden – nicht nur der Bestatter bittet zur Kasse, sondern auch die Betreiber von Friedhöfen – das sind in der Regel die Kommunen und die Kirchen.

Während ein Bestatter seine Preise nach eigenem Ermessen festlegen kann, sind die Friedhofs- und Bestattungsgebühren gegenüber jedermann in gleicher Weise anzuwenden. Der Unterschied ist: jede Stadt, jede Gemeinde und die jeweilige Kirche legen ihre eigene Gebührenordnung fest. Da kann es sich lohnen, auf der Suche nach einer geeigneten Grabstelle auch das Umland einer Metropolregion einzubeziehen. Da viele Gemeinden längst über einen Online-Auftritt verfügen, ist die Recherche hierzu denkbar leicht. Denn Friedhöfe in kleineren Städten sind oft günstiger als in großen. Und kirchliche Friedhöfe sind günstiger als kommunale.

Erhoben werden

  • die Grabnutzungsgebühr und
  • die Bestattungsgebühr.

Sie kaufen also keine Grabstelle, sondern erwerben für 20 bis 30 Jahre das Recht, diese zu nutzen. In der Gebühr enthalten sind auch die Kosten für die Abräumung und Wiederherrichtung nach Ablauf der Nutzungszeit. In dieser Gebühr sollte die Friedhofsunterhaltungsgebühr enthalten sein, also der Aufwand, den der Träger betreibt, um für den Friedhof insgesamt ein ansprechendes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Wird sie jährlich separat erhoben, können Sie als Angehöriger, der mit dem Träger einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, sicher mit regelmäßig steigenden Kosten rechnen.
Mit der Bestattungsgebühr ist das Öffnen und Schließen der Grabstelle abgegolten.

Steigerung der Kosten zu erwarten

Da viele Kommunen im Zuge einer veränderten Einstellung zu den Bestattungsarten über inzwischen viel zu große Flächen verfügen und manche Bodenwerte schon in den Bereich einer städtebaulich genutzten Fläche kommen, bemühen sich die Stadtkämmerer, durch beständiges Drehen an der Gebührenschraube die davonlaufenden Kosten in den Griff zu bekommen. So wird beispielsweise der Denkmalschutz, der eigentlich über die öffentlichen Haushalte auf die Schultern Aller verteilt werden muss, den Friedhofsnutzern aufgebürdet. Und wo eine Kommune mangels Konkurrenz als Monopolist auftreten kann, schlägt sich dieser Umstand selbstverständlich auch bei den Gebühren nieder.