In das Feuer – unter die Erde – oder anonym?

Ein Überblick über die beiden wichtigsten Beisetzung- und Grabarten

In das Feuer – unter die Erde – oder anonym?

Die klassische Erdbestattung hat ihr religiöses Vorbild in der Grablegung Christi. Die Feuerbestattung verdrängt jedoch mehr und mehr diese Art der Bestattung. Auch andere Formen sind möglich.

Bestattungen – welcher Art auch immer – müssen in Deutschland auf Friedhöfen vorgenommen werden: das besagt der Friedhofszwang. Nur in Ausnahmefällen ist diese strenge Vorschrift ein wenig gelockert worden, so im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort dürfen die Aschen der Toten auch außerhalb von Friedhöfen in anderen besonderen Bestattungsanlagen, beispielsweise in sogenannten Friedwäldern, beigesetzt werden.

Die Kosten und Bedingungen, zu denen man einen Grabplatz für eine Erdbestattung erwerben kann, können von Friedhof zu Friedhof ausgesprochen unterschiedlich sein. Sie müssen jedoch – ebenso wie die Vorschriften für die Grabgestaltung - von der zuständigen Kommune bekanntgegeben bzw. Interessenten zugänglich gemacht werden. Viele Friedhöfe verfügen längst über einen professionellen Internet-Auftritt.

Nutzen statt kaufen

Im Übrigen „kauft“ man nicht etwa eine Grabstätte, man erwirbt lediglich das Recht, diese Fläche für 20 oder 30 Jahre zu nutzen. Dabei ist es im Prinzip gleichgültig, ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird. Ob man die Nutzungsdauer verlängern kann, hängt von der Art des Grabes ab. Bei „Wahlgräbern“ ist dies prinzipiell möglich, bei „Reihengräbern“ nicht. Dafür sind Wahlgräber auch wesentlich teurer in der Nutzung als Reihengräber.

Bei Wahlgräbern hat man zudem Einfluss auf die Lage des Grabes, bei einem Reihengrab bestimmt hingegen die Friedhofsverwaltung, in welcher Reihenfolge die Gräber belegt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber neu belegt.

Um eine Feuerbestattung vornehmen zu können, bedarf es einer schriftlichen Einwilligung entweder des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen. Zudem wird vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene „zweite Leichenschau“ vorgenommen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass eine unnatürliche Todesursache übersehen wird. Sollten sich hierfür Anhaltspunkte ergeben, kann eine Einäscherung erst mit Zustimmung des Staatsanwaltes erfolgen.

Was passiert bei einer Feuerbestattung?

Der Leichnam wird – wie für eine Erdbestattung – in einen Sarg gebettet und zusammen mit diesem in einem Krematorium bei etwa 800 bis 1000 Grad in etwa 60 bis 90 Minuten verbrannt. Die Ausstattung des Sarges sowie die Bekleidung des Toten müssen den Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes entsprechen. Es ist dabei sichergestellt, dass die Angehörigen wirklich die Asche des Verstorbenen ausgehändigt bekommen und dass diese nicht etwa mit anderen Aschen vermischt ist, denn das ist verboten. Die Übergabe erfolgt in einer Aschenkapsel, die in eine von den Angehörigen ausgewählte Urne versenkt wird. Die letzte Ruhe findet die Urne in einem kleinen, 50 mal 50 Zentimeter messenden Reihengrab. Viele Friedhöfe halten hierfür Plätze vor.

Eher selten werden sogenannte Kolumbarien, das sind ganze Urnenhallen, in denen die beschrifteten Urnen der Verstorbenen in offenen Nischen aufgestellt werden. Verbreitung finden mehr und mehr jedoch freistehende Urnenstelen auf dem Friedhof, bei denen die kleinen Kammern mit beschrifteten Platten verschlossen sind.
Eine Urnenbeisetzung ist auch in einem Wahlgrab möglich; dort können bis zu vier Urnen begraben werden.

Die anonyme Bestattung

In zunehmendem Maße verbreitet wird der Brauch der Anonymen Beisetzung. Hier wird die Urne des Verstorbenen auf einem großen Rasenfeld, das in der Regel von einem zentralen Denkmal geschmückt ist, so beigesetzt, dass die genaue Stelle nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Auch der Name des Toten ist nirgendwo vermerkt. Das Ablegen von Blumen ist nur an bestimmten Stellen gestattet. Durch das Fehlen eines konkreten Ortes, wie es ein Einzel- oder Reihengrab darstellt, wird vielen Hinterbliebenen die Trauerarbeit erschwert, weshalb die anonyme Beisetzung auch kritisch gesehen werden kann.

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