Nein. Das geht prinzipiell nur bei sogenannten Wahlgräbern, für die dafür auch ein höheres Nutzungsentgelt fällig wird. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Friedhofsverwaltung nach.
Nein. Das geht prinzipiell nur bei sogenannten Wahlgräbern, für die dafür auch ein höheres Nutzungsentgelt fällig wird. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Friedhofsverwaltung nach.