Ja, durch Umschreibung beim zuständigen Friedhofsamt. Dabei treten Sie aber auch die Entscheidungsbefugnis ab. Je nach Art der erworbenen Grabstätte kann Ihr Nutzungsrecht jederzeit über eine Ruhefrist hinaus verlängert werden.
Ein lieber Mensch ist dem Tod geweiht, ich weiß nicht mehr, wie ich ihm helfen kann, weil ich selbst unglaublich traurig bin. Was kann ich nur tun, um ihm die Angst vor dem Sterben zu nehmen?
In einer aktuellen Studie fand das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest heraus, dass bei den Deutschen das Sparziel Nummer Eins die Altersvorsorge ist: 67,6 Prozent der Bundesbürger sehen