Ja, durch Umschreibung beim zuständigen Friedhofsamt. Dabei treten Sie aber auch die Entscheidungsbefugnis ab. Je nach Art der erworbenen Grabstätte kann Ihr Nutzungsrecht jederzeit über eine Ruhefrist hinaus verlängert werden.
Ja, durch Umschreibung beim zuständigen Friedhofsamt. Dabei treten Sie aber auch die Entscheidungsbefugnis ab. Je nach Art der erworbenen Grabstätte kann Ihr Nutzungsrecht jederzeit über eine Ruhefrist hinaus verlängert werden.