Nein. Sie müssen sich grundsätzlich an einschlägige Vorschriften zur Grabgestaltung halten. Diese werden von der zuständigen Kommune bekanntgegeben bzw. Interessenten zugänglich gemacht. Viele Friedhöfe verfügen über einen professionellen Internet-Auftritt, über den Sie Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen vortragen können.

