Das Markenzeichen des Bundesverbands deutscher Bestatter e.V.

Durch dieses Zeichen erkennen sie geprüfte Bestatter

Das Markenzeichen des Bundesverbands deutscher Bestatter e.V.

Das Markenzeichen „Bestatter-Vom Handwerk geprüft“ ist ein gesetzlich geschütztes Zeichen. Bestattungsunternehmen können dieses Zertifikat nur erhalten, wenn sie die persönlichen, sachlichen sowie betrieblichen Voraussetzungen erfüllen.

Bundesweit sind 1.200 Bestattungsunternehmen mit dem Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter ausgezeichnet. Es steht für Kompetenz, Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauen.
Die Bestattungsunternehmen werden durch unabhängige Prüfer regelmäßig kontrolliert und zertifiziert.

Persönliche Voraussetzungen für das Markenzeichen sind der Nachweis der Zuverlässigkeit und fachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

 

Fachliche Voraussetzungen

Als fachliche Voraussetzungen werden in der Satzung zum Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. folgende Punkte angegeben:

  • Umfassende individuelle und qualifizierte Beratung der Trauernden über Bestattungsarten, Bestattungsformen, Friedhofsfragen, organisatorische Abläufe und inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier unter Berücksichtigung der kulturellen und landsmannschaftlichen Gegebenheiten,
  • Erledigung sämtlicher im Zusammenhang mit der Bestattung anfallenden Formalitäten bei den amtlichen und kirchlichen Stellen,
  • fachgerechte Versorgung der Verstorbenen und deren Aufbahrung,
  • vom Betriebsvermögen getrennte Verwahrung und verzinsliche und mündelsichere Anlage der für Bestattungsvorsorgen vereinnahmten Gelder,
  • sichtbare Auszeichnung mit Endpreisen entsprechend der Preisangabenverordnung aller angebotenen Waren einschließlich Katalogangeboten sowie Anlage übersichtlicher Preisverzeichnisse für eigene und vermittelte Lieferungen und Leistungen,
  • Erstellung eines Kostenvoranschlages bei der Auftragserteilung und spezifizierte Rechnungslegung, die alle Lieferungen und Leistungen nachvollziehbar aufgegliedert enthält. Dies gilt entsprechend auch für den Abschluss von Vorsorgeverträgen,
  • spezifizierte und nachvollziehbare Abrechnung aller angenommenen Sterbegelder, Versicherungsleistungen und sonstiger Zahlungen.

Und als betriebliche Voraussetzungen gelten:

  • angemessene Räumlichkeiten, insbesondere von Beratungs- und Ausstellungsräumen,
  • ausreichender Bestand an Särgen, Sargausstattungen, Bestattungswäsche und Urnen,
  • Angebot von Bestattungen in allen Preislagen,
  • gepflegte Bestattungskraftwagen,
  • ständiger Bereitschaftsdienst,
  • eine jederezeit zugängliche, übersichtliche und feuersichere Bestandsverwahrung der Vorsorgeverträge und sonstigen Unterlagen,
  • Bereitschaft zur Durchführung von Sozialbestattungen.