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VonAn

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge

Der Gesetzgeber hat mit dem Erbrecht den Erblassern einen weiten Gestaltungsspielraum eröffnet, den man mit dem Aufsetzen eines Testaments nutzen kann. Der Gesetzgeber hat aber auch den viel häufigeren Fall geregelt, dass kein Testament aufgestellt worden ist, und zwar mit der gesetzlichen Erbfolge.