Die Organspendebereitschaft in Deutschland geht zurück

Jede Spende rettet Leben

Die Organspendebereitschaft in Deutschland geht zurück

Im Jahr 2008 werden nur noch 15 Spender pro eine Million Einwohner gezählt. Im Jahr 2007 waren es immerhin noch 16. In der Bundesrepublik Deutschland warten jährlich etwa 12000 Menschen auf ein helfendes Organ und 2008 sind in etwa nur 1.100 Organe gespendet worden.

Die erste Nierentransplantation fand im Jahr 1963 statt. Bis heute wurden etwa 89000 Organe übertragen. In Deutschland werden in 50 Kliniken bundesweit Transplantationen durchgeführt und täglich werden durchschnittlich 11 Organe übertragen. Aber trotzdem gibt es zu wenige Leute die zu einer Organspende bereit sind.

Die deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die Stiftung wurde am 7. Oktober 1984 vom Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. ins Leben gerufen. So unterstützt sie nun schon seit über 20 Jahren die Entwicklung der Transplantationsmedizin. Sie ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspenden. Sie koordiniert die Organspende nach Eintritt des Todes.

 

Das Deutsche Transplantationsgesetz (TPG)

Das Gesetz vom 01. Dezember 2007 regelt die Spende, die Entnahme, die Vermittlung sowie die Übertragung von Organen.
In Deutschland gilt die sogenannte „Erweiterte Zustimmungsregelung“. Sie besagt, dass der Verstorbene schon zu Lebzeiten, z.B. durch einen Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben muss. Und wenn dies nicht der Fall nicht, so entscheiden die Angehörigen darüber.
Die Voraussetzung für eine Organtransplantation ist die Feststellung des Todes. Das Gehirn gilt in der Medizin als übergeordnetes Steuerorgan für alle elementaren Lebensvorgänge, mit dem Tod des Gehirns (also dem Hirntod) gilt somit der Mensch als Tod. Dieser Hirntod muss von zwei qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden.

Der Organspendeausweis

Auf dem Organspendeausweis kann jeder seinen Willen hinsichtlich einer Organspende schriftlich dokumentieren. Man hat die Wahl der Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zuzustimmen oder diese zu beschränken, indem man bestimmte Organe und Gewebe ausschließt oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden möchte.
Mit diesem Ausweis hat man außerdem die Möglichkeit einer Spende generell zu wiedersprechen.
Organe die nach dem Tod gespendet werden können:

  • Niere
  • Herz
  • Leber
  • Lunge
  • Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm
  • Teile der Haut

Gewebe die nach dem Tod gespendet werden können:

  • Hornhaut der Augen
  • Herzklappen
  • Teile der Blutgefäße
  • Teile des Knochengewebes
  • Teile des Knorpelgewebes
  • Teile der Sehnen

Organspenden zu Lebzeiten

Zu Lebzeiten dürfen ausschließlich nur die Niere oder Teile der Leber gespendet werden. Da der Eingriff immer ein Risiko für den Spender darstellt darf laut TPG nur gespendet werden, wenn:

  • auf freiwilliger Basis gespendet wird,
  • die Spende mit einem möglichst geringem Risiko für den Spender verbunden ist und
  • der Spender sowie Empfänger nahe Verwandte sind oder eng verbundene Personen.