Endlich kommt das lang geforderte Gesetz zur Patientenverfügung. Eine Arbeitsgruppe von Bundestagsabgeordneten legt in diesen Tagen einen Entwurf vor. Aber hilft er den Ärzten, die schwere Entscheidung, nämlich die über Leben und Tod, leichter zu treffen? Oder stiftet das Gesetz noch mehr Verwirrung?
Bundestagsabgeordnete der CDU, SPD, FDP und der Grünen bildeten eine Arbeitsgruppe und legten in diesen Tagen einen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung vor. Darin beschließen sie ein zweistufiges System.
Es gibt demnach
Die qualifizierte Patientenverfügung gilt nur, wenn der Verfügende sich vorher umfassend von einem Arzt hat aufklären lassen. Außerdem muss sie von einem Notar beurkundet sein. Und sie darf nicht älter als 5 Jahre sein. Nur mit dieser Form der Patientenverfügung sind Behandlungsabbrüche in Zukunft möglich. Dagegen kann die herkömmliche Patientenverfügung nur einen Behandlungsabbruch möglich machen, wenn eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt.
Eine Patientenverfügung beschreibt den Willen des Verfügenden hinsichtlich medizinischer Maßnahmen. Es kann angegeben werden, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen oder vorzunehmen. Eine Patientenverfügung gilt im Falle, dass der Verfügende sich nicht, aufgrund seiner psychischen oder physischen Situation, äußern kann. Denn der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen einzusetzen. Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, wird in schwerwiegenden Fällen ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht ernannt, der die schwere Aufgabe hat, im Sinne des Patienten zu entscheiden hat.
Eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung allein reicht nicht aus, damit der darin genannte Betreuer über lebensentscheidende Maßnahmen entscheiden kann. Aber es ist empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hinterlegt zu haben. So kann der Bevollmächtigte im Sinne des Patienten handeln.
Es ist wichtig, Ihre Patientenverfügung eindeutig zu verfassen, so dass Ihr Arzt diese ohne Zweifel verstehen und danach handeln kann. Sie sollten so viele konkrete standardisierte medizinische Situationen wie möglich in Ihrer Patientenverfügung festhalten. Wie zum Beispiel verschiedene Situationen der Sterbephase oder der dauernde Verlust der Kommunikationsfähigkeit. Das können so viele Situationen sein, die man gar nicht alle bedenken kann. Dadurch fühlen sich die meisten Menschen überfordert, wenn sie eine Patientenverfügung verfassen.
Es gilt aber trotz Patientenverfügung: die aktive Sterbehilfe in Deutschland ist nicht erlaubt. Erlaubt sind nur indirekte und passive Sterbehilfe. Das heißt: es dürfen schmerzstillende Medikamente verabreicht werden, die gleichzeitig lebensverkürzend wirken. Liegt der Patient im Sterben, kann der Arzt eine lebensverlängernde Behandlung abbrechen oder von vornherein darauf verzichten.
Erstellen Sie hier Ihre persönliche Patientenverfügung. Verfügen Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen, für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können:
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| Patientenverfügung.pdf |