Die Vorsorgevollmacht

Was gibt es zu beachten und was regelt sie?

Die Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht, wer Ihre Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Erfahren Sie, wann eine notarielle Beurkundung erforderlich ist und welche Rolle das Vormundschaftsgericht spielt.

In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie einen Freund oder Angehörigen, der Ihr vollstes Vertrauen inne hat, um für Sie Entscheidungen zu treffen oder auch Verträge abzuschließen. Er hat somit das Recht, wenn Sie aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht mehr in der Lage sind selbstständig zu handeln, für Sie und in Ihrem Sinne zu handeln.

Verfassen einer Vorsorgevollmacht

Jeder der voll geschäftsfähig ist, kann eine Vorsorgevollmacht verfassen. Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst sein. Auch Ihre Unterschrift darf auf keinen Fall fehlen. Allerdings akzeptieren viele Banken eine eigens verfasste Vorsorgevollmacht nicht. In diesem Fall sollten Sie zusätzlich noch eine Kontovollmacht, mit dem Vordruck Ihrer Bank, erteilen.

In regelmäßigen Abständen, z.B. einmal jährlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht durch eine erneute Unterschrift aktualisieren und bekräftigen. Beim verfassen Ihrer Vorsorgevollmacht ist ein Zeuge von Vorteil, um den Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte zu bestätigen. Ihre Vollmacht kann jederzeit von Ihnen wiederrufen werden.

Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht auch mehrere Betreuer benennen. Diese können dann nur gemeinsame Entscheidungen treffen, so kontrollieren sich die Betreuer gegenseitig. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte bzw. die Bevollmächtigen detailliert über Ihre Wünsche informiert sind.

Inhalt der Vorsorgevollmacht

Folgende Themen können geregelt werden:

  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behörden
  • Todesfall

Rechtsgeschäfte, wie Eheschließung, Testamentserrichtung können allerdings nicht durch das verfassen einer Vorsorgevollmacht übertragen werden.

Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht wird mit ihrer Erstellung wirksam. Sie können vorzeitigen Gebrauch bzw. Missbrauch Ihrer Vorsorgevollmacht vorbeugen, indem Sie die Vollmacht hinterlegen und Ihre Wirksamkeit erst für einen ärztlich zu bestätigenden Fall fehlender Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit bestimmen. Also erst wenn ein Attest vorliegt, wird die Vorsorgevollmacht gültig.

Eine postmortale Vollmacht allerdings, wird erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam.

Vorsorgevollmacht und Notar

Grundsätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbstständig verfassen, ohne Hilfe eines Notares. Die notarielle Beurkundung ist dann erforderlich,

  • wenn Grundstücke oder Immobilien zu verkaufen sind
  • und es wird in einigen Fällen von Banken und Behörden verlangt.

Vorsorgevollmacht und Vormundschaftsgericht

Bei einer Vorsorgevollmachacht wird kein Vormundschaftsgericht eingeschaltet, sofern kein Verdacht auf falsches Handeln des Betreuers besteht. Das heißt, dass Gericht kontrolliert noch begleitet den Bevollmächtigten.

Ausnahme: Handelt es sich um die Zustimmung zu einem risikoreichen medizinischen Eingriff, bedarf es der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes.

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Erstellen Sie hier Ihre persönliche Vorsorgevollmacht. Entscheiden Sie, wen Sie damit beauftragen Ihre finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten zu übernehmen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

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