Was geschieht, wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können? Dann wird meist ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt, der sich um Sie kümmert. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sich Ihren Betreuer aussuchen.
Eine Betreuungsverfügung kommt zum Einsatz, wenn ein volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlich, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber besorgen kann.
So wird in einer Betreuungsverfügung ein nahestehender Freund oder Angehöriger als Betreuer benannt. Es kann aber auch einfach nur festgelegt werden wer überhaupt nicht als Betreuer in Betracht kommt.
Zum verfassen sowie zum ändern und wiederrufen einer Betreuungsverfügung muss man nicht geschäftsfähig sein. Die notarielle Beurkundung sowie Zeugen beim erstellen Ihrer Betreuungsverfügung sind nicht notwendig aber zu empfehlen. Dadurch wird die Aussagekraft Ihrer Betreuungsverfügung erhöht. Auch mit Ihrer Unterschrift jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre bestärken Sie die Aktualität Ihrer Betreuungsverfügung.
Sie können auch jederzeit mehrere Personen als Betreuer einsetzen. Zum Beispiel für unterschiedliche Aufgabenbereiche oder auch einfach nur als Alternativvorschläge oder Ersatzbetreuer.
Ein Betreuer wird nur für die Aufgaben eingesetzt, für die die Betreuung erforderlich ist. Inhalte der Betreuungsverfügung können sein:
Sie können in Ihrer Betreuungsverfügung jederzeit Wünsche zur Wahrnehmung der Aufgaben des Betreuers äußern, aber der Betreuer kann jederzeit eigene Kriterien zur Beurteilung Ihres Wohles festlegen.
Bei einer Betreuungsverfügung wird der Betreuer vom Vormundschaftsgericht eingesetzt. Erst danach kann er handeln. Außerdem muss er dem Gericht regelmäßig Rechenschaft über seine Arbeit ablegen.
Bei schwerwiegenden ärztlichen Maßnahmen, bei denen die Gefahr besteht, dass der Betreute stirbt oder einen schweren bzw. länger anhaltenden gesundheitlichen Schaden erleidet, kann der Betreuer nicht selber entscheiden. In solchen Fällen wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet.
Ihre Betreuungsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit von den Betroffenen und Angehörigen gefunden wird und darauf zugegriffen werden kann. Außerdem sollten die Personen, die zum Zugriff befugt sind, über den Aufbewahrungsort informiert sein.
Erstellen Sie hier Ihre persönliche Betreuungsverfügung. Verfügen Sie einen Betreuer, der Sie in Ihren Angelegenheiten vertritt, wenn Sie Ihre Angelgenheitn nicht mehr selbstständig regeln können.
| Dokumente | (zum Öffnen klicken) |
|---|---|
| Betreuungsverfügung.pdf |