Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen

Welche gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen es gibt und was sie nützen.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen

Angefangen bei den Kinder- und Jugenduntersuchungen über die Schutzimpfungen bis zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt: Welches sind die gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen - und was bringen sie dem Patienten?

Jeder hat die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen - und im Hinblick auf seine eigene Gesundheit sollte er dies auch tun. Die Vorsorgeuntersuchungen sind zahlungsbefreit, soweit sie nicht mit einem Rezept oder anderen nicht gesetzlichen Untersuchungen verbunden sind.

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sind:

  • Kinder- und Jugenduntersuchungen,
  • Früherkennung von Krebs,
  • der Gesundheits-Check-Up,
  • Schutzimpfungen,
  • sowie Untersuchungen zur Zahnvorsorge.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Dafür sind sie da

Vorsorgeuntersuchungen helfen, Krankheiten schon im Frühstadium zu erkennen und erfolgreich zu behandeln. Denn je eher eine Krankheit erkannt wird, umso besser sind die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten. Wenn Sie regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, kann Ihnen ihre Krankenkasse sogar einen Bonus gewähren. Weiterhin sind laut dem Bundesministerium für Gesundheit Krankenkassen seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, die Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Die sogenannten U- und J-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen dienen der rechtzeitigen Erkennung von Entwicklungsverzögerungen oder –gefährdungen. Sind diese erkannt, können gegebenenfalls Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung eingeleitet werden. Es sind zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen (U1-U9), anschließend eine Jugenduntersuchung im Alter zwischen 13 und 14 Jahren.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Früherkennung von Krebs

Gerade Krebserkrankungen haben eine höhere Heilungschance, je früher sie erkannt werden. Deshalb sollten diese Vorsorgeuntersuchungen besonders ernst genommen werden.

Empfohlen sind folgende Vorsorgeuntersuchungen:

Untersuchungen für Frauen  Alter Häufigkeit
Genitaluntersuchung
(Genitalkrebs)
ab dem
20. Lebensjahr
jährlich
Brust- und Hautuntersuchung ab dem
30. Lebensjahr
jährlich
Dickdarm- und Rektumuntersuchung ab dem
50. Lebensjahr
jährlich
Darmspiegelung ab dem
55. Lebensjahr
alle zwei Jahre
Mamographie-Screening ab dem
50. Lebensjahr bis zum
69. Lebensjahr
alle zwei Jahre

 

Untersuchungen für Männer Alter Häufigkeit
Prostata-, Genital-, Hautuntersuchung ab dem
45. Lebensjahr
jährlich
Dickdarm- und Rektumuntersuchung ab dem
50. Lebensjahr
jährlich
Darmspiegelung ab dem
55. Lebensjahr
alle zwei Jahre


Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Schutzimpfungen

Schutzimpfungen schützen vor Infektionskrankheiten, für die es keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt und die einen schweren Verlauf nehmen können. Sie schützen vor allem den geimpften, können aber auch nicht geimpfte Menschen vor Erkrankungen schützen, indem die weitere Verbreitung der Infektionskrankheit gestoppt oder gebremst wird. Schutzimpfungen unterliegen der ständigen Kontrolle der Impfkommission STIKO des Bundesgesundheitsamtes.

Empfohlene Schutzimpfungen sind:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln,
  • Wundstarrkrampf,
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib),
  • Hepatitis B,
  • Keuchhusten,
  • Windpocken,
  • Pneumokokken,
  • Meningokokken,
  • Diphtherie und Kinderlähmung.

Des Weiteren wird die Impfung gegen Humane Papillomaviren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren und gegen Influenza für Erwachsene über 60 Jahre empfohlen. Es ist ratsam in jedem Fall, mit Ihrem Arzt über die Vor- und Nachteile der einzelnen Impfungen zu sprechen.

Schutzimpfungen werden ebenso von der Krankenkasse bezahlt, wie so genannte Indikationsimpfungen. Diese sind bei Menschen angezeigt, die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben.

Reiseimpfungen

Wer in die Tropen fährt und sich dort dem Risiko aussetzt, sich mit gefährlichen Krankheiten wie:

  • Gelbfieber,
  • Malaria,
  • Influenza

anzustecken, kann sich vor Reiseantritt schützen. Die Krankenkasse beteiligt sich allerdings in diesem Falle nicht an den Kosten.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Gesundheits-Check-Up

Ab dem 35. Lebensjahr gibt es für Männer und Frauen alle zwei Jahre die Gesundheitsuntersuchung. Sie dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten, wie Herz-Kreislauf-Leiden, Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt über die soziale Vorgeschichte des Patienten, um ein Risikoprofil erstellen zu können. Dann folgen eine ausführliche körperliche Untersuchung, die Blutuntersuchung sowie die Urinuntersuchung.

Der Check-Up 35 hat folgende Funktionen für den Patienten:

  • er verschafft einen Überblick über die eigene gesundheitliche Situation,
  • es werden Fragen zur gesundheitsförderlichen Lebensweise sowie zur Reduzierung von entdeckten Risikofaktoren geklärt,
  • es werden vorbeugende Maßnahmen von eventuellen gesundheitlichen Störungen erörtert und
  • es können Krankheiten im Anfangsstadium erkannt und entsprechend behandelt werden.

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen: Untersuchungen zur Zahnvorsorge

Kinder bis zu sechs Jahren wird empfohlen, dreimal jährlich zum Zahnarzt zu gehen; ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit zweimal jährlich. Dabei wird das Risiko von Karies eingeschätzt, es gibt eine Beratung zur Mundhygiene, die Mundhöhle wird inspiziert und der Arzt ermutigt zur Prophylaxe (Vorbeugung).

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, brauchen nur einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zu gehen. Auch diese ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Darin inbegriffen sind auch Zahnsteinentfernung, Röntgenuntersuchung oder Sensibilitätsprüfung.
 

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