Angefangen bei den Kinder- und Jugenduntersuchungen über die Schutzimpfungen bis zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt: Welches sind die gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen - und was bringen sie dem Patienten?
Jeder hat die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen - und im Hinblick auf seine eigene Gesundheit sollte er dies auch tun. Die Vorsorgeuntersuchungen sind zahlungsbefreit, soweit sie nicht mit einem Rezept oder anderen nicht gesetzlichen Untersuchungen verbunden sind.
Vorsorgeuntersuchungen helfen, Krankheiten schon im Frühstadium zu erkennen und erfolgreich zu behandeln. Denn je eher eine Krankheit erkannt wird, umso besser sind die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten. Wenn Sie regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, kann Ihnen ihre Krankenkasse sogar einen Bonus gewähren. Weiterhin sind laut dem Bundesministerium für Gesundheit Krankenkassen seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, die Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.
Die sogenannten U- und J-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen dienen der rechtzeitigen Erkennung von Entwicklungsverzögerungen oder –gefährdungen. Sind diese erkannt, können gegebenenfalls Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung eingeleitet werden. Es sind zehn Vorsorgeuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen (U1-U9), anschließend eine Jugenduntersuchung im Alter zwischen 13 und 14 Jahren.
Gerade Krebserkrankungen haben eine höhere Heilungschance, je früher sie erkannt werden. Deshalb sollten diese Vorsorgeuntersuchungen besonders ernst genommen werden.
Empfohlen sind folgende Vorsorgeuntersuchungen:
| Untersuchungen für Frauen | Alter | Häufigkeit |
| Genitaluntersuchung (Genitalkrebs) |
ab dem 20. Lebensjahr |
jährlich |
| Brust- und Hautuntersuchung | ab dem 30. Lebensjahr |
jährlich |
| Dickdarm- und Rektumuntersuchung | ab dem 50. Lebensjahr |
jährlich |
| Darmspiegelung | ab dem 55. Lebensjahr |
alle zwei Jahre |
| Mamographie-Screening | ab dem 50. Lebensjahr bis zum 69. Lebensjahr |
alle zwei Jahre |
| Untersuchungen für Männer | Alter | Häufigkeit |
| Prostata-, Genital-, Hautuntersuchung | ab dem 45. Lebensjahr |
jährlich |
| Dickdarm- und Rektumuntersuchung | ab dem 50. Lebensjahr |
jährlich |
| Darmspiegelung | ab dem 55. Lebensjahr |
alle zwei Jahre |
Schutzimpfungen schützen vor Infektionskrankheiten, für die es keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt und die einen schweren Verlauf nehmen können. Sie schützen vor allem den geimpften, können aber auch nicht geimpfte Menschen vor Erkrankungen schützen, indem die weitere Verbreitung der Infektionskrankheit gestoppt oder gebremst wird. Schutzimpfungen unterliegen der ständigen Kontrolle der Impfkommission STIKO des Bundesgesundheitsamtes.
Empfohlene Schutzimpfungen sind:
Des Weiteren wird die Impfung gegen Humane Papillomaviren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren und gegen Influenza für Erwachsene über 60 Jahre empfohlen. Es ist ratsam in jedem Fall, mit Ihrem Arzt über die Vor- und Nachteile der einzelnen Impfungen zu sprechen.
Schutzimpfungen werden ebenso von der Krankenkasse bezahlt, wie so genannte Indikationsimpfungen. Diese sind bei Menschen angezeigt, die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben.
Wer in die Tropen fährt und sich dort dem Risiko aussetzt, sich mit gefährlichen Krankheiten wie:
anzustecken, kann sich vor Reiseantritt schützen. Die Krankenkasse beteiligt sich allerdings in diesem Falle nicht an den Kosten.
Ab dem 35. Lebensjahr gibt es für Männer und Frauen alle zwei Jahre die Gesundheitsuntersuchung. Sie dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten, wie Herz-Kreislauf-Leiden, Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt über die soziale Vorgeschichte des Patienten, um ein Risikoprofil erstellen zu können. Dann folgen eine ausführliche körperliche Untersuchung, die Blutuntersuchung sowie die Urinuntersuchung.
Der Check-Up 35 hat folgende Funktionen für den Patienten:
Kinder bis zu sechs Jahren wird empfohlen, dreimal jährlich zum Zahnarzt zu gehen; ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit zweimal jährlich. Dabei wird das Risiko von Karies eingeschätzt, es gibt eine Beratung zur Mundhygiene, die Mundhöhle wird inspiziert und der Arzt ermutigt zur Prophylaxe (Vorbeugung).
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, brauchen nur einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zu gehen. Auch diese ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Darin inbegriffen sind auch Zahnsteinentfernung, Röntgenuntersuchung oder Sensibilitätsprüfung.
| Dokumente | (zum Öffnen klicken) |
|---|---|
| PuroVivoCheckliste_Gesundheitsvorsorge.doc |