Der Gesundheitsfonds 2009

Was sich für die gesetzlich Versicherten ändert

Der Gesundheitsfonds 2009

Der Gesundheitsfonds ab 01.01.2009 wird rund 170 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Rund 73 Millionen Versicherte werden jeden Monat in den Fonds einzahlen. Für rund 46 Millionen der Mitglieder wird die Krankenkasse im kommenden Jahr teurer. Und nur 3,75 Millionen Menschen bezahlen weniger.

Alle gesetzlich Krankenversicherte zahlen ab 2009 einen allgemeinen Beitragssatz. Dieser beträgt 15,5 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil davon beträgt 7,3 Prozent. Dieses Geld wird gesammelt und dann nach bestimmten Kriterien an die Krankenkassen verteilt. Kann eine Krankenkasse gut mit dem Geld wirtschaften, so kann Sie Ihren Versicherten eine Prämie auszahlen. Wirtschaftet eine Krankenkasse aber schlecht, so kann sie Ihre Versicherten einen Zusatzbeitrag abverlangen. Diesen müssen Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner mit ergänzender Sozialhilfe nicht selbst bezahlen.

Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, zahlen ab Januar den ermäßigten Beitrag von 14,9 Prozent. Allerdings wird ihnen bei dieser Form kein Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit bezahlt.

Ab Januar gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger. Die privaten Krankenversicherungen müssen dafür einen Basistarif anbieten, der den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht übersteigt.

Verteilung des Gesundheitsfonds

Der sogenannte „morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“ staffelt sich nach Alter und Geschlecht der Versicherten. So bekommt eine Krankenkasse mehr für eine 24 jährige Frau als für einen gleichaltrigen Mann. Und für ältere Menschen gibt es mehr als für jüngere, da sich das Krankheitsrisiko steigert. Besondere Zuschläge bekommen die Krankenkassen, wenn ein Versicherter an einer von 80 eigens definierten, schweren oder langwierigen Krankheit erkrankt.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu 90 Prozent festgelegt, so müssen sie ab 2009 z.B. Schutzimpfungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen bezahlen. Unterschiede zwischen den Kassen gibt es dann nur noch im Service, bei bestimmten Zusatzleistungen sowie bei den angebotenen Wahltarifen.
Guter Service zum Beispiel zeichnet sich durch Erreichbarkeit, brauchbare Hilfestellung bei Fragen sowie nützliche Öffnungszeiten der Geschäftsstellen aus.

Kündigungsrecht

Es steht den Versicherten kein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen durch die Einführung des Gesundheitsfonds zu. Erst wenn später ein Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wird, oder eine Prämienausschüttung reduziert wird bzw. ganz wegfällt gibt es ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten.

Meist sind Sie als Versicherter durch die Wahl eines Wahltarifes mindestens für drei Jahre an eine Krankenkasse gebunden. Darüber sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.