Wenn im Testament der Mutter, ein Sohn erbt und als Nacherben die Nichte und der Neffe eingetragen ist, muß man sich danach ahlten. Ich frage deshalb, falls der Sohn das Haus nicht halten kann, ob er es dann auch verkaufen kann?
Hallo Einanuge,
so einfach geht das nicht. Der Sohn, also der Vorerbe, muss sich mit dem Nacherbe abstimmen. Er darf das Haus nicht ohne die Zustimmmung des Nacherbens verkaufen. Denn auch der Nacherbe hat ein Recht auf das Erbe. Erst nach 30 Jahren verfällt die Nacherbeschaft, dann ist der Sohn alleiniger Erbe.
Wenn der Sohn tatsächlich in finanzieller Not ist, ist doch klar, dass die Wirksamkeit für die Nacherben verfällt....aufgrund finanzieller Zwangssituation kann der Erbe gezwungen sein zu Verkaufen, so dass ein Nacherbe gar nicht mehr in betracht kommt .....
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Hallo Einanuge,
so einfach geht das nicht. Der Sohn, also der Vorerbe, muss sich mit dem Nacherbe abstimmen. Er darf das Haus nicht ohne die Zustimmmung des Nacherbens verkaufen. Denn auch der Nacherbe hat ein Recht auf das Erbe. Erst nach 30 Jahren verfällt die Nacherbeschaft, dann ist der Sohn alleiniger Erbe.
Natürlich kann er das Haus verkaufen. Warum denn nicht? Schließlich hat er es geebrt..
Wenn der Sohn tatsächlich in finanzieller Not ist, ist doch klar, dass die Wirksamkeit für die Nacherben verfällt....aufgrund finanzieller Zwangssituation kann der Erbe gezwungen sein zu Verkaufen, so dass ein Nacherbe gar nicht mehr in betracht kommt .....