Testament = Nacherben

Einauge
Beigetreten: 10.12.2008
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 3 Jahre 6 Wochen.

Wenn im Testament der Mutter, ein Sohn erbt und als Nacherben die Nichte und der Neffe eingetragen ist, muß man sich danach ahlten. Ich frage deshalb, falls der Sohn das Haus nicht halten kann, ob er es dann auch verkaufen kann?

Katja
Beigetreten: 03.09.2008
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 3 Jahre 6 Wochen.

Hallo Einanuge,
so einfach geht das nicht. Der Sohn, also der Vorerbe, muss sich mit dem Nacherbe abstimmen. Er darf das Haus nicht ohne die Zustimmmung des Nacherbens verkaufen. Denn auch der Nacherbe hat ein Recht auf das Erbe. Erst nach 30 Jahren verfällt die Nacherbeschaft, dann ist der Sohn alleiniger Erbe.

eulenbart
Beigetreten: 10.09.2008
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 2 Jahre 43 Wochen.

Natürlich kann er das Haus verkaufen. Warum denn nicht? Schließlich hat er es geebrt..

Miriam
Beigetreten: 15.06.2009
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 2 Jahre 23 Wochen.

Wenn der Sohn tatsächlich in finanzieller Not ist, ist doch klar, dass die Wirksamkeit für die Nacherben verfällt....aufgrund finanzieller Zwangssituation kann der Erbe gezwungen sein zu Verkaufen, so dass ein Nacherbe gar nicht mehr in betracht kommt .....