Hallo zusammen, nach der Erbschaftssteuerreform sollen Kinder dann steuerfrei bleiben, wenn sie die ererbte Wohnung mindestens 10 Jahre weiternutzen und wenn diese Wohnung kleiner als 200 qm ist. Ist das nicht eine schwachsinnig willkürliche Grenze? Das gibt doch nur wieder Streit - und die Anwälte freuen sich!
Die Frage ist ja auch was zählt denn zu den 200 qm? Wenn man ein HAus mit Grundstück erbt sind die 200 qm ziemlich wenig, da ein Garten meist größer ist. Oder zählt wirklich nur die Wohnfläche?