neues Erbrecht, erben von Immobile

Einauge
Beigetreten: 10.12.2008
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 3 Jahre 21 Wochen.

Gibt es im neuen Erbrecht auch Freibeträge für Immobile, ohne das man in die Immobile einzieht?
z.B. für Kinder, wenn ja wieviel?

Alsterboy
Beigetreten: 02.04.2009
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 3 Jahre 2 Wochen.

Soweit ich weiß, ist ein Familienhaus frei - und dabei ist auch dessen wert egal.

Norman Ehlert
Beigetreten: 28.01.2009
Benutzer ist offline. Zuletzt anwesend vor 2 Jahre 4 Wochen.

Dem ist leider nicht so. Immobilien werden nach nach einem bestimmten Schlüssel bewertet (grob: Durchschnitt der Jahreskaltmiete der letzten drei Jahre multipliziert mit 12,5, evtl. noch plus 20% bei Ein- oder Zweifamilienhäusern). Dieser Wert geht dann mit ein in den ganz normalen Freibetrag des Erben (Ehegatten: 307.000€, Kinder: 205.000€ usw).