Dem ist leider nicht so. Immobilien werden nach nach einem bestimmten Schlüssel bewertet (grob: Durchschnitt der Jahreskaltmiete der letzten drei Jahre multipliziert mit 12,5, evtl. noch plus 20% bei Ein- oder Zweifamilienhäusern). Dieser Wert geht dann mit ein in den ganz normalen Freibetrag des Erben (Ehegatten: 307.000€, Kinder: 205.000€ usw).
In einer aktuellen Studie fand das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest heraus, dass bei den Deutschen das Sparziel Nummer Eins die Altersvorsorge ist: 67,6 Prozent der Bundesbürger sehen
Soweit ich weiß, ist ein Familienhaus frei - und dabei ist auch dessen wert egal.
Dem ist leider nicht so. Immobilien werden nach nach einem bestimmten Schlüssel bewertet (grob: Durchschnitt der Jahreskaltmiete der letzten drei Jahre multipliziert mit 12,5, evtl. noch plus 20% bei Ein- oder Zweifamilienhäusern). Dieser Wert geht dann mit ein in den ganz normalen Freibetrag des Erben (Ehegatten: 307.000€, Kinder: 205.000€ usw).