Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wichtigste Police!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Krankheit kann jeden treffen, jederzeit. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Abkürzung: „BU“) so wichtig, für Selbständige wie auch für Angestellte, ja sogar für Auszubildende. Denn vom Staat sollte man nicht zu viel Unterstützung erwarten, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In solch einem Fall springt die Versicherung ein und zahlt eine vereinbarte Rente – falls man vor Vertragsabschluss wichtige Punkte beachtet.

Der Staat hilft nicht mehr

Bis 2001 unterstützte der Staat Betroffene noch. Mit der Rentenreform 2001 schaffte der Gesetzgeber jedoch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch ab. Allenfalls eine Erwerbsminderungsrente mit drastisch gekürzten Ansprüchen kann noch erwarten, wer in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Selbstständige gehen dagegen ganz leer aus. Folge: Die Versorgungslücke kann ganze Familien in den Ruin treiben.

Auf Tarifvarianten und das Kleingedruckte achten

Mehr als 50 Gesellschaften bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an – oft mit einem guten Dutzend Tarifvarianten für Frauen und Männer sowie für verschiedene Berufe, die nach Risikoklassen gestaffelt werden. Auch Antragssteller mit Vorerkrankungen bekommen Tarife, die allerdings bestimmte Risiken ausdrücklich nicht versichern. Das kann ein großer Nachteil sein: Denn werden nach einem Herzinfarkt alle Kreislauferkrankungen ausgeschlossen, ist der Versicherungsschutz kaum noch etwas wert.

  • Auch das Kleingedruckte ist wichtig: Bekommt man bei Berufsunfähigkeit tatsächlich Geld? Oder soll man einfach in einen Beruf wechseln, der die Gesundheit weniger beansprucht? Beide Klauseln gibt es: Manche Versicherer verstecken nämlich in ihren AGBs die Klausel „Abstrakte Verweisung“. Die besagt zum Beispiel: Ein Zimmermann mit Rückenleiden könnte noch als Parkplatzwärter jobben. Wer das verhindern möchte, sollte bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der Versicherer auf die „abstrakte Verweisung“ verzichtet.
  • Positiv zu bewerten ist diese Formulierung: „Berufsunfähig ist, wer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, nicht mehr arbeiten kann.“ Fehlt der kursive Zusatz, kann der Versicherer um Leistung unter Umständen mit dem Argument verweigern: „Suchen Sie sich einen einfacheren Job.“
  • Auch Selbstständige könnten gezwungen werden, trotz nachlassender Arbeitskraft ihr Unternehmen weiter zu führen. Sie sollen dann halt Arbeit an Mitarbeiter delegieren. Achten Sie bitte darauf, dass in den AGBs in etwa steht: „Es ist dem Versicherten nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zulasten der Gesundheit geht.“
  • Auch bei einem Berufswechsel verlangen manche Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, andere sind hier kulanter.
  • Manche Gesellschaften verweigern die Zahlung, wenn der Verlust der Arbeitskraft dem Alter entspricht – auch diese Klausel kann ein Nachteil sein.
  • Und achten Sie bitte auch auf diesen Punkt: Der Versicherer sollte nicht verlangen können, dass der Kranke sich bestimmten Therapien unterzieht. Diese „Arztanordnungsklausel“ würde Sie womöglich in der Wahl Ihres Therapeuten extrem einschränken. Besonders Anhänger der Naturheilkunde oder Homöopathie sollten vor Abschluss darauf achten.

Den richtigen Tarif finden

Je eher Sie eine BU-Police abschließen, desto günstiger sind die Prämien. Doch auch für Ältere lohnt sich eine Police noch in den meisten Fällen! Verschweigen Sie aber bitte keine Krankheiten, auch nicht zurückliegende Kuraufenthalte. Versicherer konnten wegen solcher Lücken im Vertrag schon Leistungen ausschließen und kamen vor Gericht damit meist durch. Bei Unsicherheiten sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Hausarzt halten – und den Rat unabhängiger Versicherungsexperten suchen.

Das können Sie tun, wenn Sie unseren unabhängigen Vergleichsrechner nutzen, um sich in wenigen Schritten das Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen zu lassen. Wenn Sie es wünschen, berät Sie danach ein Experte.