Die Riester-Rente für einen entspannten Lebensabend. Der Staat unterstützt die private Vorsorge. Das lohnt sich fast für jeden.
Vorsorge kann so einfach sein. Wer seine Rente aufbessern möchte, kann zum Beispiel „riestern“. Damit ist der Abschluss einer Riester-Rente gemeint, die nach Walter Riester benannt wurde, der 2002 als Bundesminister für Arbeit die freiwillige Altersvorsorge forcierte.
Die Riester-Rente verbindet die private Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Der Sparer wird also unterstützt bei seiner Altersvorsorge. Interessant ist die Riester-Rente vor allem für:
- Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende
- Arbeitnehmer in Altersteilzeit
- Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
- Jugendliche in Wehr- und Zivildienst
- Helfer im freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr
- Berechtigte für Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen-, Kranken- und Mutterschaftsgeld
- Mütter und Väter in rentenversicherungspflichtigen Kindererziehungszeiten bis drei Jahre nach der Geburt des Kindes
- pflichtversicherte Selbstständige
- pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
- die Ehepartner von Anspruchsberechtigten
Außerdem ist Vererben möglich: Die Ansprüche verfallen nicht, wenn der Versicherte verstirbt. Inwiefern die Riester-Rente für Sie eine gute Wahl darstellt, erfahren Sie bei Ihrem Finanzberater.









