Die private Rentenversicherung

Damit der Ruhestand kein Albtraum wird

Der Ruhestand kann zum finanziellen Albtraum werden – wenn Sie nicht vorgesorgt haben. Eine private Rentenversicherung zahlt lebenslang – garantiert! Auch wenn Sie 125 Jahre alt werden.

Neben der Kapitallebensversicherung ist die private Rentenversicherung der Klassiker zur Vorsorge im Alter. Mit einem Unterschied, doch der ist wesentlich: Bei einer Lebensversicherung fließt das Geld am Schluss auf einen Schlag, während die private Rentenversicherung monatlich bis ans Lebensende zahlt, egal, wie alt der Versicherungsnehmer wird. Auch wer steinalt wird, hat „ausgesorgt“: er muss nicht fürchten, dass seine Spargroschen nicht ausreichen. Das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ geht zu Lasten die Versicherung.

Garantie plus Überschuss:

Die monatliche Rente setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Der garantierte Teil
  2. Die Überschussbeteiligung

Der Gesetzgeber schreibt derzeit eine garantierte Verzinsung von 2,75 Prozent des Sparanteils vor. Der Sparanteil ist das, was vom Beitrag nach Abzug der Kosten und der Risikoprämie als Kapital angespart wird. Da die meisten Versicherer mit den Beitragseinnahmen höhere Gewinne erwirtschaften, müssen sie ihre Kunden an diesen „angemessen“ beteiligen. Die Folge: Die spätere Privatrente fällt deshalb meist etwas höher aus als ursprünglich geplant. Keinesfalls aber niedriger: dafür steht die Garantie des Gesetzgebers.

Schnell ans Geld:

Am Ende der Ansparphase einer privaten Rentenversicherung hat der private Versicherungsnehmer die Wahl, wie er sein Kapital ausgezahlt haben möchte:

Entweder: Das gesamte Kapital plus Zinsen auf einen Schlag
Oder: Eine monatliche Rente

Das ist nämlich der Unterschied zwischen einer Privatversicherung und der staatlich geförderten Riester-Rente: Bei dieser ist die Kapitalauszahlung auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Wer also mit Erreichen seines Rentenalters noch große Pläne hat und sich z.B. eine Finca ins Spanien kaufen oder sich die Welt ansehen will, wählt sicher die erste Variante und genießt die Früchte seiner Vorsorge. Auch bei wem die Gesundheit nicht mehr so recht mitspielt, ist gut bedient, wenn er sein Kapital auf einmal überwiesen bekommt.

Für Extras statt für Erben:

Die private Rentenversicherung ist hauptsächlich für die persönliche Vorsorge gedacht und weniger dazu, Hinterbliebene abzusichern. Erben an den Ersparnissen zu beteiligen, ist nämlich nur eingeschränkt möglich – und schmälert die monatliche Rente zum Teil erheblich:

  • Mit einer Rentengarantiezeit stellt der Kunde sicher, dass über seinen „vorzeitigen“ Tod hinaus die Rente seinen Erben zugutekommt.
  • Über eine Beitragsrückgewähr zahlt das Versicherungsunternehmen die nicht verbrauchten Beiträge an die Erben zurück – jedoch unverzinst.

Deshalb ist eine Privatrente gut für alle, die ihm Alter ihren Standard halten und Versorgungslücken schließen möchten – oder sich nach einem erfüllten Berufsleben einfach mal ein Extra gönnen wollen.
Auch wer schon in fünf oder zehn Jahren in Rente geht und wegen des hohen Risikos ein Fonds- oder Aktieninvestment scheut, kann bedenkenlos zur sicheren Privatrente greifen.
Und nicht zuletzt als Steuersparmodell eignet sich die Privatrente: Wer nämlich den Sparerfreibetrag, die Riester-Förderung und die betriebliche Altersvorsorge bereits ausgeschöpft hat, kann sein Kapital in eine Privatrente umwandeln. Kommt es später zur Auszahlung, muss nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden.