Bis zu 13.200 Euro Rentenbeitrag dürfen Vorsorgesparer 2008 von der Steuer absetzen. Mit einer staatlich geförderten Rürup-Rente schöpfen Selbständige und Freiberufler den Steuervorteil voll aus. Angestellte sollten die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente prüfen.
Mit dem seit Anfang 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz, das mit der Änderung einer Vielzahl von Einzelgesetzen die grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge sowie der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten veranlasste, hat der Staat die Steuerregeln bei der gesetzlichen Rente auf den Kopf gestellt:
Für viele Selbständige hat die Sache jedoch einen Haken: Weil sie in die gesetzliche Rentenkasse nichts einzahlen und weil auch das private Alterssparen über klassische Lebens- oder Rentenversicherungen vom Finanzamt längst nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgaben akzeptiert wird, bleibt für Unternehmer und Freiberufler, die weder gesetzlich noch über ein berufsständisches Versorgungswerk rentenversichert sind, die sogenannte Rürup-Rente somit die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für den Ruhestand zu sparen.
Trotz staatlicher Förderung läuft Branchenexperten zufolge der Verkauf von Rürup-Produkten bisher eher zögerlich. Doch wer kein Geld verschenken will, sollte staatliche Fördermöglichkeiten und Steuervorteile stets ausloten. Im Gegensatz zu Riester-Verträgen steht die Rürup-Rente unabhängig vom Berufsstatus grundsätzlich jedem offen. Das nach dem Rentenexperten Bert Rürup benannte, auch als Basisrente bezeichnete Vorsorgeprodukt ist eine Sonderform der privaten Rentenversicherung.
Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, darf die Rentenzahlung frühestens mit 60 Jahren beginnen. Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeiten sind ebenso ausgeschlossen, wie die Auszahlung des Kapitals auf einen Schlag. Rürup-Renten sind Leibrenten, d.h. sie können weder vererbt, noch übertragen, beliehen oder privat verkauft werden. Allerdings ist die Absicherung der Familie durch eine zusätzliche Hinterbliebenenrente bei Rürup-Verträgen jederzeit optional möglich.
Auch die Beitragszahlung ist flexibel. Den vereinbarten Monats- oder Jahresbeitrag kann man jederzeit durch Einmalzahlungen aufstocken. Insbesondere für Freiberufler und Selbständige mit schwankenden Einkünften ist dies eine interessante Option. Garantiert wird eine Mindestverzinsung von 2,75 Prozent, darüber hinaus winkt gegebenenfalls eine Gewinnbeteiligung. Verluste sind ausgeschlossen.
Maximal erkennt das Finanzamt Rentenbeiträge bis 20.000 € an. Diese Obergrenze gilt allerdings erst ab dem Jahr 2025. Im ersten Jahr der Rürup-Förderung (2005) durften nur 60 Prozent, also 12.000 € abgesetzt werden. Bis 2025 steigt der Freibetrag jährlich um zwei Prozentpunkte. Für 2008 ergibt sich also ein Wert von 13.200 € (66 Prozent), 2009 dann 13.600 € (68 Prozent) usw. Auch Angestellte können per Rürup-Rente Steuern sparen, allerdings müssen sie sich die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse inklusive Arbeitgeberbeitrag auf den absetzbaren Höchstbetrag anrechnen lassen (siehe Rechenbeispiel). Bei Beamten rechnet das Finanzamt einen fiktiven Rentenbeitrag an.
Bonusprogramm: Berufsunfähigkeitsversicherung
Per Rürup-Vertrag beteiligt sich der Staat auch an den Kosten einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ. Entscheidend ist, dass der überwiegende Teil des Beitrags der Altersvorsorge dient. Wenn von 100 € Beitrag maximal 49,99 € auf den BU-Schutz entfallen, akzeptiert das Finanzamt den kompletten Betrag.
Bei Jobverlust gut zu wissen: Bei der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II wird das per Rürup-Vertrag angesparte Vermögen im Gegensatz zu Bankguthaben, Wertpapieren oder klassischen Versicherungen, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, nicht angerechnet.
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