Der anfängliche Streit um die Riester-Rente ist vergessen. Kein Wunder, denn dank staatlicher Zulage und Steuervorteil sind Riester-Verträge wahre Renditeturbos.
Eigentlich regelt das sogenannte Altersvermögensgesetz die private, vom Staat geförderte Altersvorsorge. Doch im Volksmund hat sich der Begriff Riester Rente, nach dem ehemaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung, durchgesetzt. Sogar das Verb „riestern“ hat sich für die Nutzung der staatlich geförderten Altersvorsorge eingebürgert. Und das steckt dahinter:
Jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung hat Anspruch auf eine Riester-Rente. Neben Arbeitnehmern steht die staatliche Förderung auch Beamten, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistenden, Müttern beziehungsweise Vätern im Erziehungsurlaub, Azubis und Arbeitslosen zu. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner die Fördervoraussetzungen erfüllt, damit beide die Zulage kassieren dürfen. Auch Hausfrauen, Selbständige oder Personen, die einen Angehörigen pflegen, kommen so in den Genuss der staatlichen Förderung. Seit Jahren bieten Banken und Versicherungen spezielle Riester-Verträge mit einem Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an. Kunden haben dabei die Auswahl zwischen einer Riester-Rentenversicherung sowie bestimmten Bank- oder Fondssparplänen. Für alle Riester-Varianten gilt: Das eingezahlte Kapital ist vor Verlust sicher.
Die Anbieter garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Sparbeiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Wieviel die Altersvorsorge darüber hinaus noch abwirft, hängt von der Anlageform ab. Rentenversicherungen garantieren eine Mindestverzinsung von 2,75 Prozent, darüber hinaus winkt ggf. eine Gewinnbeteiligung. Die Zinsen von Banksparplänen sind variabel und orientieren sich am Marktniveau. Die höchsten Renditechancen, aber auch das größte Risiko bieten Fondsanlagen. Schlimmstenfalls droht eine Rendite von 0,00 Prozent. Auf lange Sicht (Anlage über 20 bis 30 Jahre) ist eine derart schwache Wertentwicklung aber unwahrscheinlich. Neben privaten Verträgen kann die Riesterförderung alternativ auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beantragt werden.
Der Clou an Riester-Verträgen sind die staatlichen Zulagen. Einen Teil Ihrer Altersvorsorge zahlt nämlich Vater Staat aufs Konto ein. Um den vollen Zuschuss zu kassieren, müssen 2008 insgesamt vier Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden. (Das finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2007.) Parallel dazu klettert aber auch der Zuschuss auf 154 € Grundzulage und 185 € Zulage für jedes Kind. Wird weniger als der Mindest-Eigenbeitrag eingezahlt, sinkt auch die Zulage anteilig. Ausnahme: Wer kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat, zahlt nur einen Sockelbetrag von 60 € und kassiert trotzdem die volle Fördersumme. Je geringer der Verdienst, desto günstiger also das Verhältnis von Zulage zu Eigenleistung. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 werden auch Tilgungsbeiträge zur Abbezahlung eines Baukredits mit Riester-Zulagen gefördert. Zusätzlich kann das gesamte Riester-Kapital zur Anschaffung oder Entschuldung einer Immobilie aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen werden. Die nachgelagerte Besteuerung des in der Immobilie gebundenen geförderten Kapitals wird durch die Bildung eines fiktiven Wohnförderkontos gewährleistet. Bonbon für Besserverdienende Da der Eigenanteil steuerlich abgesetzt werden kann, lohnt sich Riester auch für Besserverdienende. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommenssteuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug höher ausfiele als die Zulage. Falls ja, wird die Differenz im Rahmen bestimmter Grenzen erstattet.
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