Ob gesetzlich oder privat versichert: Unterstützung steht Ihnen im Pflegefall zu! Die Reformen der letzten zwei Jahre stützen eine neue Entwicklung zu mehr Leistungen und Rechten für Betroffene. Immer mehr Menschen sind auf die Pflege angewiesen. Ob jung oder alt – das Thema geht alle an. Wir klären Sie über wichtige Neuerungen auf und geben Tipps, wo Sie sich Informationen und Unterstützung holen können.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist jeder, der durch geistige, körperliche oder seelische Krankheit oder Behinderung gehindert ist, seinen Alltag selbst zu regeln und sich selbst zu versorgen. Ist diese bei Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten der Fall, haben Sie ein Recht auf Beratung und Unterstützung im Pflegefall.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Nachdem Sie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) beauftragt ein Gutachten über die vorliegende Pflegebedürftigkeit auszustellen. Dazu stattet ihnen der MDK in der Regel einen Hausbesuch ab. Bereiten Sie sich am besten auf den Besuch vor, indem Sie den genauen Umfang der Betreuung einige Tage zuvor protokollieren (Zeit für Waschen, Essen, Anziehen, Umbetten). Anhand dieser und anderer Kriterien ordnet der MDK den Umfang des Pflegebedarfs in eine der drei Pflegestufen ein. Davon hängt am Ende die Ihnen zukommende Unterstützung ab.
Was sind Pflegestufen?
Abhängig vom Bedürftigkeitsgrad wird eine finanzielle und pflegerische Unterstützung in die drei Pflegestufen unterteilt. Es gilt: Je größer die Bedürftigkeit, umso höher die Pflegestufe.
Wer nicht direkt einer Pflegestufe zuzuordnen ist, und dennoch Bedarf an Hilfe im Haushalt und einer regelmäßigen Grundpflege hat, wir der Pflegestufe 0 zugeordnet. Das Betrifft vor allem Menschen mit Demenzerkrankung.
Unter diese Kategorie (erheblich pflegebedürftig) fallen Personen, die bei zwei Tätigkeiten mindestens einmal täglich und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindesten 1, 5 Stunden, auf die Grundpflege entfallen 45 Minuten.
Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindesten drei Mal täglich der Hilfe bedürfen und mehrmals in der Woche Unterstützung im Haushalt brauchen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens drei Stunden, zwei davon entfallen auf die Grundpflege.
Schwerstpflegebedürftig sind Personen, die täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Pflege bedürfen. Auch in diesem Fall kommt wöchentliche Hilfe hinzu. Der Zeitaufwand pro Tag beträgt mindestens fünf Stunden, vier davon entfallen auf die Grundpflege.
Im Rahmen der Pflegereform von 2008 wird der Beitragssatz für das monatliche Pflegegeld seit dem 01. 07. 2008 jährlich (bis 2012) um jeweils zehn Euro angehoben. Ambulante und stationäre Leistungen bleiben unverändert.
Wer leistet die Hilfe?
Versuchen Sie einzuschätzen ob die Hilfe von Angehörigen durchgeführt werden kann oder ob Sie auf einen Pflegedienst oder gar ein Pflegeheim zurückgreifen müssen.
Um die Pflege zu organisieren dürfen Beschäftigte künftig zehn Tage von der Arbeit fern bleiben. Wer sich mehr Zeit nehmen möchte kann Pflegeurlaub in Anspruch nehmen.
Was sind Pflegestützpunkte?
Bei Pflegebedarf gibt es künftig eine zentrale Anlaufstelle für die Betroffenen die sich schrittweise durch kooperative Zusammenarbeit der zuständigen Schnittstellen (Pflegeberater, Sozialhilfeträger, Personal der Krankenkassen) in den Bundesländern als Anlaufstelle aufbauen soll. Seit dem 1. Januar 2009 ist ein Anspruch auf Pflegeberatung gesetzlich verankert.
Welche Erfahrungen haben Sie mit den gesetzlich geleisteten Pflegeleistungen gemacht? Glauben Sie, dass diese ausreichen oder halten Sie es für ratsam zusätzliche private Pflegeversicherungen zu nutzen? Haben Sie einen nahen Bekannten vielleicht schon einmal selbst über längere Zeit gepflegt? Sprechen Sie mit uns über Ihre Erfahrungen zu diesem Thema und teilen Sie uns Ihre Meinung in unserem Forum mit.
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