Bei einer Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts direkt in einen betrieblichen Vorsorgevertrag ein, der mindestens bis zum 60.Lebensjahr des Arbeitnehmers läuft. Bei Fälligkeit dürfen maximal 30 % des angesparten Kapitals sofort ausgezahlt werden; der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
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