Endspurt Vorsorge 2008

Was Sie bis Silvester noch tun müssen

Endspurt Vorsorge 2008

Selten war der Jahreswechsel ein so wichtiger Stichtag für Ihre persönliche Vorsorge. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie bares Geld sparen.

Mit dem Jahreswechsel laufen in diesem Jahr zahlreiche Fristen aus, die Sie beachten sollten, wollen Sie nicht viel Geld verlieren.

Endspurt Vorsorge 2008: Aktien verkaufen – oder kaufen?

Zugegeben: Das Umfeld an den Börsen verlockt derzeit nicht gerade zu beherzten Investitionen. Dennoch könnte es sich lohnen, denn auf Aktien, die ab Neujahr gekauft werden, sind auf die Kursgewinne pauschal 25 % Abgeltungssteuer fällig.
Was schon im Depot liegt, bleibt davon verschont.
Lohnend könnte auch ein Aktienverkauf sein, denn die seit Jahresbeginn 2008 entstandenen Verluste können mit den Gewinnen verrechnet werden. So sparen Sie Steuern!

Endspurt Vorsorge 2008: Riester-Zulagen gesichert?

Haben Sie schon für die Jahre 2006 und 2007 Ihre staatlichen Zulagen zur Riester-Rente beantragt? Wenn nein, wird es nun höchste Zeit. Denn nur noch für Anträge, die bis Silvester bei den Anbietern vorliegen, können berücksichtigt werden. Lassen Sie sich nichts entgehen und prüfen Sie Ihre Unterlagen!

Endspurt Vorsorge 2008: Bausparvertrag abschließen?

Gleichviel, ob Sie tatsächlich bauen wollen oder nicht: Nur für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen sind, sind alle Vorteile nutzbar. Für Verträge, die ein Datum nach Neujahr tragen, gilt, dass die Wohnungsbauprämie nur noch dann gewährt wird, wenn Sie wirklich ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen wollen. Es liegt in Ihrer Hand, ob Sie von dem Geld, das Sie mit einem heute noch abgeschlossenen Bausparvertrag ansparen können, eines Tages auch ein Auto kaufen können oder nicht.

Endspurt Vorsorge 2008: Lebensversicherung mit Nachschlag?

Haben Sie bis 2003 eine Lebensversicherung gekündigt und sind mit einem lächerlichen Rückkaufswert abgespeist worden? Dann wird es höchste Zeit, sich umgehend an die Versicherung zu wenden – Ihnen steht ein Nachschlag zu! So haben es die Gerichte vor Jahren schon entschieden. Denn vom eingezahlten Kapital muss mehr übrigbleiben. Ende des Jahres läuft die Verjährungsfrist aus. Später gestellte Anträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
 

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