Steuerfrei Sparen mit der betrieblichen Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Belastungen sparen.

Steuerfrei Sparen mit der betrieblichen Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich: Wer einen Vorsorgevertrag über den Arbeitgeber abschließt, kann Steuern und Sozialabgaben sparen. Zudem winken Gruppenrabatte und Sonderkonditionen. Beim Jobwechsel kommt die „Betriebsrente“ mit.

Weil private Vorsorge für das Alter heute immer wichtiger wird, genießt sie steuerliche Förderung durch den Staat. Dabei können Arbeitnehmer nicht nur mit privaten Riester- oder Rürup-Renten fürs Alter vorsorgen, sondern auch mit einem Sparvertrag über den Betrieb. Seit Januar 2002 besteht der gesetzliche Anspruch darauf, dass ein Teil des Bruttogehalts umgewandelt wird und direkt in ein betriebliches Vorsorgeangebot fließen kann.

Zusätzliche Wohlstandsquelle

Bisher haben rund sechs Millionen Arbeitnehmer die Vorteile erkannt und von dem neuen Recht Gebrauch gemacht. So sprudelt aus den Ersparnissen bei Erreichen des Rentenalters eine zusätzliche Quelle für Wohlstand und angenehmes Auskommen. Und wer sich nach einem langen Berufsleben ein kleines Extra gönnen möchte, kann auch eine einmalige Auszahlung von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals vereinbaren.

Sparformen im Überblick

Derzeit existieren für die betriebliche Altersvorsorge fünf verschiedene Durchführungswege:

  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Direktzusage oder
  • Unterstützungskasse.

Die Betriebe bieten jedoch nicht immer das gesamte Spektrum an, sondern beschränken sich meist nur auf ein oder zwei Varianten. Das Angebot bestimmt der Chef! Er ist es auch, der dabei die entsprechenden Regelungen des jeweils gültigen Tarifvertrags einhalten muss.

Fünf Varianten – ein Prinzip: Steuern zahlen erst später

Die „umgewandelten“ Gehaltsbestandteile sind im Gegensatz zu den ausgezahlten Bruttogehältern innerhalb bestimmter Grenzwerte steuerfrei. Dafür ist die spätere Rente jedoch voll steuerpflichtig. Der Vorteil: Wenn der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger liegt als zu aktiven Berufszeiten, sparen Arbeitnehmer mit der betrieblichen Rente unter dem Strich Steuern.

Bessere Konditionen

Dieser Steuerrabatt ist aber noch nicht alles. So bieten Pensionskassen eine garantierte Verzinsung von bis zu 3,5 Prozent. Ein klarer Vorteil gegenüber rein privat abgeschlossenen Renten- oder Kapitallebensversicherungen – denn dort beträgt der gesetzlich zulässige Garantiezins nur 2,75 Prozent.

Gemeinsam ist man stark – auch bei der Rentenvorsorge

Wenn viele Arbeitnehmer eines Betriebes mitmachen, winken bei den in der Regel recht üppigen Abschluss- und Verwaltungskosten attraktive Gruppenrabatte. Ein Plus, das bares Geld bringt: 10 bis 15 Prozent könnten die Erträge damit über denen eines Privatvertrages liegen. Selbst wenn ab 2009 die Sozialversicherungsfreiheit fällt, bleibt die betriebliche Altersvorsorge deshalb ein lohnendes Geschäft.

Schutz vor dem Pleitegeier

Auch wenn die Firma pleitegeht – die Betriebsrente ist sicher. Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen sind selbstständige, staatlich streng kontrollierte Finanzunternehmen mit eigenem Vermögen. Auf die hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff, wenn eine Firma in den Konkurs gehen muss – wie in den letzten Jahren immer wieder spektakulär geschehen. Aber: Für Direktzusagen und Ansprüche aus Unterstützungskassen haftet der Arbeitgeber mit dem Betriebsvermögen. Und das könnte schnell aufgebraucht sein, wenn die anderen Gläubiger anklopfen und ihr Geld verlangen – wenn der Chef sich gerade dagegen nicht versichern würde. Mit seinem Versicherungsbeitrag an den sogenannten Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit PSV verhindert er, dass die Rentenbeträge mit der Firma verlorengehen. Wenn die PSV einspringt, können Rentenansprüche bis 7.245 Euro/Monat abgesichert werden. Damit sind Direktzusagen und Unterstützungskassen fast so sicher, als würden sie der staatlichen Finanzaufsicht unterliegen.


Betriebliche Altersvorsorge: Sparformen im Überblick

ProduktBeschreibungSteuervorteil***
DirektversicherungRentenversicherung, Garantiezins 2,75 Prozent, max. 30 Prozent bei Rentenbeginn als Kapitalabfindung auf einen Schlag auszahlbar.2.520 € steuer- und sozialabgabenfrei*
zusätzlich 1.800 € steuerfrei**
Pensionskasse
Rentenversicherung, Garantiezins bis zu 3,5 Prozent, teilweise Absicherung von Angehörigen oder Berufsunfähigkeit sowie Kapitalabfindung möglich
2.520 € steuer- und sozialabgabenfrei*
zusätzlich 1.800 € steuerfrei**
PensionsfondsRentenversicherung, die bis zu 100 Prozent der Beiträge in Aktien und Fonds investiert, keine Garantien außer Kapitalerhalt, bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent als Kapitalabfindung auszahlbar2.520 € steuer- und sozialabgabenfrei*
zusätzlich 1.800 € steuerfrei**
DirektzusageRentenzusage des Chefs auf Basis von Pensionsrückstellungen, keine gesetzlichen Anlagevorschriften Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeberunbegrenzt steuerfrei,
davon 2.520 € sozialabgabenfrei*
UnterstützungskasseRentenzusage des Chefs aus einem eigenständigen Versorgungswerk, keine gesetzlichen Anlagevorschriften Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeberunbegrenzt steuerfrei
davon 2.520 € sozialabgabenfrei*


* 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (west) in der gesetzlichen Rentenversicherung, 2006 = 63.000 €
** wenn vor dem 31.12.2004 noch kein steuerbegünstigter Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde.

*** 2006
 

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