Zum 1. Januar 2010 ist mit dem Bürgerentlastungsgesetz (BEG) auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts eine Regelung in Kraft getreten, die über eine höhere Anrechnung der so genannten Vorsorgeaufwendungen – dazu gehören Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen – zu einer steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, kurz: mehr Netto, führt. Die Bundesregierung spricht von einer Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro jährlich, die 16,6 Millionen Menschen in Deutschland betrifft.