Wie funktioniert die Erbsteuer?

„Erwerbe von Todeswegen“ unterliegen der Steuerpflicht. Das gleiche gilt für Schenkungen, allerdings nur, wenn diese in den letzten zehn Jahren vor dem Tod übertragen wurden. Gewisse Nachlassverbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 10.300,- Euro werden von der Bereicherung des Erwerbers abgezogen. Beispiele dafür: Kosten für Beerdigung, Grabdenkmal, Testamentseröffnung etc. Für die Ermittlung der Erbsteuer wird die Erbschaftsteuererklärung erstellt.