Der Erbe muss erbfähig sein und das Vermögen des Erblassers als Ganzes erhalten. Der Erbe wir Rechtsnachfolger des Erblassers und bekommt so gegebenenfalls auch die Schulden des Erblassers. Ein Vermächtnisnehmer erhält nicht das gesamte Erbe, sondern nur einzelne Vermögensgegenstände.