Üblicherweise ist der Testamentsvollstrecker eine vom Erblasser ernannte Person (in der Regel ein Notar), welche die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.
In einer aktuellen Studie fand das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest heraus, dass bei den Deutschen das Sparziel Nummer Eins die Altersvorsorge ist: 67,6 Prozent der Bundesbürger sehen