Eine Teilungsanordnung kann vom Erblasser im Testament verfügt werden, wenn mehrere Personen Erben werden. Der Erblasser nimmt so Einfluss auf die Verteilung der einzelnen Nachlassgegenstände bei der Auseinandersetzung unter den Erben. Die Teilungsanordnung stellt kein Vermächtnis dar. Sie beeinflusst die Erbquoten nicht. Ist der Wert eines zugewiesenen Gegenstands höher als die Erbquote des Bedachten, besteht eine Ausgleichspflicht gegenüber den Miterben. Beispiel: Die Tochter erbt das Haus des Vaters, dessen Wert über ihrer Erbquote liegt. So ist sie ihrem Bruder zu einem Ausgleich verpflichtet.