Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers nach bestimmten Ordnungen. Die Erbfolge wird grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt:
1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel)
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen)