Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers. Die Erbschaft umfasst sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Vermögens des Erblassers.
In einer aktuellen Studie fand das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest heraus, dass bei den Deutschen das Sparziel Nummer Eins die Altersvorsorge ist: 67,6 Prozent der Bundesbürger sehen