Muss ein Erbe die Erbschaft annehmen?

Der Erbe ist nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung von der Erbschaft kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, falls er nicht bereits die Annahme der Erbschaft erklärt hat. Nach Ablauf der sechs Wochen (oder mit der Beantragung eines Erbscheins) ist die Erbschaft angenommen. Dies muss dem Nachlassgericht oder dem Notar persönlich mitgeteilt werden.