Das Testament: Der Inhalt und die Struktur

Auflage, Vermächtnis, Teilung – Was Sie in einem Testament verfügen können

Das Testament: Der Inhalt und die Struktur

Wenn Sie die Form Ihres Testamentes festgelegt haben, können Sie nun über die Ausgestaltung des Inhalts nachdenken. Zwischen den Möglichkeiten Auflage, Vermächtnis, Teilung gibt es erhebliche Unterschiede.

Wollen Sie einen Erben einsetzen, so steht es Ihnen frei, ihn als Alleinerben einzusetzen oder mehrere Personen mit einer Erbschaft zu bedenken. Beachten Sie, dass Sie bei mehreren Erben die Bruchteile angeben müssen, zu denen Sie Ihr Erbe aufgeteilt wissen wollen. Zur Hälfte, zu einem Viertel, einem Drittel und so weiter. Eine Einteilung hinsichtlich bestimmter Gegenstände (“Mein Sohn bekommt die Uhr, meine Gattin den Schmuck usw.“) kennt das Gesetz nämlich nicht! Zudem müssen Sie einen Erben einsetzen, der für den Nachlass als Ganzes zuständig und für die von Ihnen verfügte Aufteilung Ihres Besitzes verantwortlich ist.

Testament: Erben mit Auflage

Mit einer Auflage belasten Sie einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer, bestimmte Handlungen zu tun oder zu unterlassen.
Wollen Sie zum Beispiel, dass ein Teil Ihres Vermögens einer gemeinnützigen Stiftung zugute kommen soll, belasten Sie den Erben mit der Auflage, dafür zu sorgen, dass das für die Stiftung von Ihnen vorgesehene Geld auch wirklich den Adressaten erreicht. Das kann auch ein Haustier sein.
Ebenfalls Sie können Sie auch die Pflege Ihres Grabes an einen Angehörigen übertragen und zur Bedingung erheben, ohne die ein übriges Erbe dem Belasteten nicht zugute kommen soll.

Testament: Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis

Da Sie wertvolle Dinge aus Ihrem Besitz, zum Beispiel eine Taschenuhr, nicht direkt an Ihren Enkel „vererben“ können, haben Sie die Möglichkeit, den Vater des Enkels, also Ihren Sohn, als Erben einzusetzen und ihn testamentarisch zu verpflichten, dem Enkel die Taschenuhr auszuhändigen. Somit haben Sie Ihrem Enkel die Uhr „vermacht“. Der Erbe fungiert hier lediglich als Erfüller Ihres Letzten Willens – und die Uhr wird zum Vermächtnis.

Testament: Teilen muss nicht wehtun

Die häufigste Ursache von juristischen Streitereien untereinander, nämlich unklare Vermögenszuscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft, vermeiden Sie durch eine klar formulierte Teilungserklärung.
Diese legt zwar fest, wer was bekommen soll, hebt aber nicht die gesetzlich vorgesehene Aufteilung in Drittel, Viertel, Hälfte und so weiter festauf.
Setzten Sie Ihre drei Kinder zu je einem Drittel als Erben ein und verfügen, dass dem einen Kind das Haus, dem zweiten das Auto und dem Dritten das Segelboot zukommen soll, können die Erben eventuell bestehende Wertabweichungen zwischen diese den Gegenständen voneinander einfordern.

Testament: Streit vermeiden

Gerade wenn Sie ein größeres Vermögen auf viele Nachkommen zu verteilen haben, können Sie mit präzisen Verfügungen und glasklaren Auflagen und Vermächtnissen viel dazu beitragen, dass Sie Ihren Angehörigen in guter Erinnerung bleiben und unnötiger, teuerer Rechtsstreit vermieden wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich von einem Anwalt beraten und genießen Sie das gute Gefühl, für den Fall des Falles das Mögliche getan zu haben, dass die von Ihnen erworbenen und geschaffenen Werte in guten Händen bleiben.

So wissen Sie, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.

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