Nach zähem Ringen hat die Große Koalition einen Kompromiss zur Neuregelung der Erbschaftssteuer beschlossen. Nicht alle sind damit zufrieden.
Lange hat die Bundesregierung ihre Bürgerinnen und Bürger warten lassen – nun ist es vollbracht: Wer als überlebender Ehegatte in einem selbstgenutzten Wohnobjekt wohnen bleibt, zahlt keine Steuern. „Omas klein Häuschen“ bleibt also vor dem Zugriff des Fiskus gesichert.
Denn das war eine der großen Sorgen aller Beteiligten: Wie bekommt man es hin, dass ein überlebender Ehegatte oder deren Kinder nicht aus einem lebenslang vom Munde abgesparten Häuschen ausziehen und das Objekt verkaufen muss, weil nur so die enorme Steuerlast zu bewältigen wäre? Dieses Szenario wird nun keinem mehr drohen. „Omas Häuschen“ ist sicher.
Auch bei der Frage, wie der Übergang zwischen den Generationen eines Familienbetriebes organisiert werden kann, ohne dass ein kleines Unternehmen unter der Steuerlast im Erbfall zusammenbricht, hat es zwischen den Koalitionspartnern eine Einigung gegeben. Steuerfrei bleibt ein durch Erbfall übergegangenes Unternehmen, wenn es auch zehn Jahre danach unter Beibehaltung sämtlicher Arbeitsplätze weiterbetrieben wird. Kritiker sehen darin allerdings jetzt schon eine unzulässige Einschränkung unternehmerischer Freiheit.
Die Neuregelung der Erbschaftssteuer tritt ab dem 1.Januar 2009 in Kraft – sofern der Bundesrat ebenfalls der Vorlage zustimmt. Damit hat es die Regierung geschafft, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, das eine Neuregelung bis Ende 2008 angemahnt hatte. (Siehe "Erbschaftssteuer: Darum geht es zur Zeit.")
Außerdem wird durch dieses entschlossene Handeln ein Zustand beendet, den viele Betroffene als sehr belastend empfunden haben: Gerade Familienbetriebe und viele Ehepaare konnten in den langen Wochen der Koalitionsverhandlungen kaum etwas anderes tun als abwarten. Ob sich das Warten gelohnt hat, wird sich zeigen.
Das vergleichsweise geringen Aufkommen aus der Erbschaftssteuer, das nach wie vor den Bundesländern zusteht, soll sich nicht ändern. Es findet also lediglich eine interne Umverteilung statt. So gering das Aufkommen auch ist: ganz verzichten möchte dann doch keiner der bisherigen Nutznießer darauf. Im Ausland ist man in dieser Hinsicht weiter: In Österreich löst ein Erbfall grundsätzlich keinerlei Steuerlast aus.
Für erbende Kinder sieht das neue Gesetz eine ungewöhnliche Regelung vor: Bleiben diese in der elterlichen Immobilie wohnen, müssen sie erst dann Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter überschreitet. Hier öffnet sich ein weites Feld für juristische Spitzfindigkeiten: Gehört der große Wintergarten der Villa am Wannsee zur Wohnfläche dazu? (Details und Beispielrechnungen finden Sie in dieser Übersicht zu den Neuregelungen bei der Erbschaftssteuer.)
Eine Erleichterung stellt auch die steuerliche Gleichbehandlung der Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen vor, denn beide werden vereinheitlicht festgelegt:
Einen ausführlichen Überblick über die neuen Freibeträge und Steuersätze finden Sie auf der PuroVivo-Übersicht.
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