Der PuroVivo-Fragebogen bietet Ihnen eine Orientierung zum Thema Erben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen Fragen Ihre persönliche Situation zu überprüfen.
Als Erbe sind Sie Rechtsnachfolger des Erblassers und haben alle seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung abzuwickeln. Dagegen bekommen Sie als Vermächtnisnehmer einzelne Vermögensgegenstände zugenannt.
Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, die Verwandten des Erblassers bekommen ihren Anteil nach bestimmten Ordnungen. Dabei wird die Erbfolge grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt. Die 1. Ordnung sind Kinder und Enkel des Erblasser, die 2. Ordnung sind Eltern des Erblassers, sowie deren Geschwister, Nichten und Neffen usw.
Ein bis zwei Tage nach dem Todesfall sollten Sie das Testament dem Nachlassgericht (=Amtsgericht) übergeben. Das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers ist dafür zuständig.
Dann sollte beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Außerdem sollten Sie die Vermögenswerte des Nachlasses prüfen und ggf. ein Nachlassverzeichnis anlegen. Sie können das Erbe auch ausschlagen, wenn es z.B. nur Schulden enthält.
Diesen Pflichtteil bzw. Erbanspruch können Sie geltend machen. Bedenken Sie, dass dieser nach drei Jahren verjährt, falls Sie Ihr Erbe nicht geltend machen.
Hier können Sie unsere Checkliste Erben und Vererben kostenlosen herunterladen:
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