Der PuroVivo-Fragebogen bietet Ihnen eine Orientierung zum Thema Testament und soll Ihnen helfen, mit den richtigen Fragen Ihre persönliche Situation zu überprüfen.
Mit den Links unter den Stichworten im Text werden Sie auf den entsprechenden Artikel bei PuroVivo.de weitergeleitet.
Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, die Verwandten des Erblassers bekommen ihren Anteil nach bestimmten Ordnungen. Dabei wird die Erbfolge grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt. Die 1. Ordnung sind Kinder und Enkel des Erblasser, die 2. Ordnung sind Eltern des Erblassers, sowie deren Geschwister, Nichten und Neffen usw. Wenn Sie Ihr Vermögen anders verteilen möchten, müssen Sie ein Testament verfassen.
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Verfügungen in Ihrem Testament noch immer gültig sind und diese keiner weiteren Überprüfung und ggf. Erneuerung bedürfen. Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Falle Ihres Ablebens umgehend von der Person gefunden wird, die alles Weitere veranlassen soll.
Verfassen Sie Ihr Testament immer so sorgfältig und eindeutig, dass ein Streit zwischen den Erben ausgeschlossen ist. Es ist nur gültig, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben oder es einem Notar diktieren und bei diesem hinterlegen.
Als Erben können nur natürliche und juristische Personen eingesetzt werden, also zum Beispiel auch gemeinnützige Einrichtungen. Sie können auch mit Hilfe eines Notars einen Erbvertrag aufsetzen. In Ihrem Testament können Sie Auflagen und Bedingungen für Erbansprüche bestimmen, Vor- und Nacherbschaften benennen, z.B. für den Fall einer Wiederverheiratung des Ehepartners, und ggf. Ersatzerben festlegen. Des Weiteren können Sie Teilungsanordnungen in Ihrem Testament sowie die Vollstreckung Ihres Testamentes durch einen Testamentsvollstrecker verfügen.
Hier können Sie unsere Checkliste Erben und Vererben kostenlos herunterladen:
| Dokumente | (zum Öffnen klicken) |
|---|---|
| PuroVivo Checkliste - Erben und Vererben.pdf |